Schülerbeförderung - Erstattung Schülerfahrtkosten

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist für Schüler zuständig, deren Wohnung (Hauptwohnung) sich im Landkreis befindet. Für Auszubildende mit einem Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsvertrag, die eine Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsvergütung erhalten, tritt an die Stelle der Wohnung der Ort der direkten Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsstätte.

Anspruchberechtigt sind:

  • Schüler der Primarstufe (Klasse 1 bis 6),
  • Schüler der Sekundarstufe I (Klasse 7 bis 10),
  • Schüler der Sekundarstufe II (Klasse 11 bis 13),
  • Schüler an staatlich anerkannten Ersatzschulen,
  • Schüler an Beruflichen Schulen (OSZ).

Hinweise

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark trägt nur die notwendigen Fahrtkosten für den Schulweg zur zuständigen beziehungsweise kostengünstigsten erreichbaren Schule der gewählten Schulform. Notwendige Fahrtkosten für den Schulweg sind die Beförderungsentgelte nach den Tarifen des VBB für die preisgünstigste Verkehrsverbindung unter Berücksichtigung möglicher Fahrpreisermäßigungen (notwendige Fahrkarten zum Schüler- beziehungsweise Azubitarif).

Verlauf

1. Ausstellen einer Schülerzeitkarte

Der Schüler, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter, beantragt die Ausstellung einer Schülerzeitkarte. Dem Antrag ist ein aktuelles Passbild des Schülers beizufügen. Das Antragsformular auf Ausstellung einer Schülerzeitkarte ist beim FD Schülerbeförderung, Kultur und Sport beziehungsweise auf dieser Internetseite (siehe Dokumente) erhältlich.

2. Nachträgliche Erstattung der verauslagten Fahrtkosten

Der Schüler, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter, erwirbt die notwendige Fahrkarte für den Weg von der Wohnung zur Schule (Schulweg) und reicht diese dann zur Erstattung im FD Schülerbeförderung, Kultur und Sport ein. Die notwendigen Fahrtkosten zur kostengünstigsten erreichbaren Schule der gewählten Schulform werden halbjährlich erstattet.

Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten des vorangegangenen ersten Schulhalbjahres (August bis Januar) sind bis spätestens zum 01. April und des vorangegangenen zweiten Schulhalbjahres (Februar bis Juli) bis spätestens zum 01. Oktober beim Landkreis Potsdam-Mittelmark einzureichen.

Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Das Datum des Antragseinganges beim Landkreis Potsdam-Mittelmark entscheidet über die Rechtzeitigkeit des Zuganges.

3. Beförderung mit dem Schülerspezialverkehr

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beziehungsweise einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung können bei entsprechendem Nachweis gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung mit einem sonstigen Fahrzeug und in Begleitung einer Person befördert werden. Diese Beförderung ist mit dem entsprechenden Formular (siehe Dokumente) unter Beifügung der begründenden Unterlagen zu beantragen.

 

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
FD Schülerbeförderung und Verkehrsmanagement
Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-455, -452, -430, -438
Telefax: 033841 91-364
E-Mail: schuelerbefoerderung@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Postanschrift:
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

 

*Hinweis: Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel erreichen Sie unter Tel. 03381-397400!

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 
nach Vereinbarung
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten im Landkreis Potsdam-Mittelmark


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