Kaufpreissammlung
Die Kaufpreissammlung wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte automatisiert geführt. In der Kaufpreisdatei werden nach Objektgruppen getrennt, Ordnungsmerkmale, Vertragsmerkmale und der Grundstückszustand vermerkt.
Die Kaufpreissammlung darf nur dem zuständigen Finanzamt für Zwecke der Besteuerung übermittelt werden.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind zu erteilen, wenn ein besonderes Interesse dargelegt wird, sichergestellt ist, dass diese keine personenbezogenen Daten enthalten und die sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint. Eine sachgerechte Verwendung ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft beantragt wird
a) von Behörden zur Erfüllung Ihrer Aufgaben
b) von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten.
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit folgenden Mindestangaben:
- Vor- und Zuname sowie Anschrift des Antragstellers
- Angabe der Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer des zu bewertenden Grundstücks (Lagebezeichnung)
- Grundstücksart und Größe des Bezugsgrundstücks
- Verwendungszweck (z. B. Erstellung eines Gutachtens oder Preisrahmen für Kaufverhandlung)
Gebühren
1. Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
a) Grundgebühr je Auskunft mit bis zu zehn Vergleichsfällen für ein unbebautes Grundstück 65 EUR
b) Grundgebühr je Auskunft mit bis zu fünf Vergleichsfällen für ein bebautes Grundstück 80 EUR
c) je weiteren Vergleichsfall 5 EUR
2. Abschließende Auskunft darüber, das keine Vergleichsfälle vorhanden sind (Negativauskunft) 30 EUR
3. Auswertungen und summarische Auskünfte aus der Kaufpreissammlung 50 bis 2.000 EUR
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Kataster, Vermessung und Grundstückswertermittlung
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Besucheradresse:
Potsdamer Straße 18 A
14513 Teltow
Telefon: 03328/318-313
Telefax: 03328/318-315
E-Mail: GAA@ potsdam-mittelmark.de
Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag nach vorheriger Vereinbarung
Rechtliche Grundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Gutachterausschussverordnung (GAV)
Übersicht Dienstleistungen
Übersicht Dienstleistungen A-Z