Antrag zur behördlichen Einzelfallentscheidung gem. § 21 Ersatzbaustoffverordnung

Der Antrag ist bei Abweichung von §§ 19 und 20 Ersatzbaustoff-Verordnung zu stellen.

u.a.:

  • Einbauweise (§ 21 (2))
  • Verwertung von Stoffen oder Materialklassen, die nicht in der Ersatzbaustoff-Verordnung geregelt sind (§ 21 (3))
  • Einbau von Bodenmaterial mit höheren Materialwerten (Eluat) in Gebieten mit natur- und siedlungsbedingt erhöhten Hintergrundwerten im Grundwasser (natur- und siedlungsbedingte Hintergrundwerte) (§ 21 (4))
  • Einbau von Bodenmaterial in Gebieten mit flächenhafter Überschreitung der Feststoffwerte von BM-F0* (natur- und siedlungsbedingte Hintergrundwerte) (§ 21 (5))
  • oder für sonstige behördliche Entscheidungen

Erforderliche Unterlagen

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Dokumente

Formular 21 Einzelfallentscheidung
(PDF, 0.28 MB)

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 4 - Bauen, Umwelt und Kataster
Fachdienst 46 - Umwelt
 
Untere Abfallwirtschaftsbehörde

Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig

Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Telefon: 03328 318 -373, -374, -376
Telefax: 03328 318 583
E-Mail: abfall-boden@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Ansprechpartner der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde nach Ämtern, Gemeinden und Städten: 

Ansprechpartner in der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde

sowie die
Ordnungsämter der Gemeinden und Ämter des Landkreises

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
nach vorheriger Vereinbarung

Dienstag
08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

§ 21 Ersatzbaustoffverordnung


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