Märkte und Feste
Wenn Sie auf einem Markt, einem Volksfest oder im ambulanten Handel Lebensmittel, Kosmetika, Lebensmittelbedarfsgegenstände oder Tabakerzeugnisse anbieten wollen, brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung. Das für den Ort zuständige Gewerbeamt informiert daraufhin die Lebensmittelüberwachung, die die Märkte und Volksfeste auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben kontrolliert. Bitte setzen Sie sich mit der Lebensmittelüberwachung in Verbindung, um den Verkaufswagen oder Ihren Stand vor Gebrauch von der zuständigen Lebensmittelüberwachung auf Rechtskonformität prüfen zu lassen sowie alle offenen Fragen zu klären.
Anbei finden Sie ein Merkblatt, in dem Sie die Anforderungen an die Hygiene bei Märkten und Festen finden.
Dokumente
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 3 - Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit
und Schülerbeförderung
Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
lebensmittelueberwachung@potsdam-mittelmark.de oder
fb3@potsdam-mittelmark.de
Besucheranschrift:
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 533-271
Telefax: 03381 533-269
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