Anzeige Auf- und Einbringen von Materialien auf und in den Boden gem. § 6 Abs. 8 BBodSchV

Anzeigepflicht ab 500 m³ Einbaugesamtvolumen

Zwei Wochen vor Beginn der Auf- oder Einbringungsmaßnahme ist der Unteren Bodenschutzbehörde das Auf- oder Einbringen von Materialien anzuzeigen.

 

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unteren Abfallwirtschaftsbehörde / unteren Bodenschutzbehörde

Erforderliche Unterlagen

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Dokumente

UBB Anzeigeformular Stand 05 07 2023
(DOCX, 0.06 MB)

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 4 - Bauen, Umwelt und Kataster
Fachdienst 46 - Umwelt

Untere Bodenschutzbehörde

Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig

Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Telefon: 03328 318 -373, -374, -376
Telefax: 03328 318 583
E-Mail: abfall-boden@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Ansprechpartner der Unteren Bodenschutzbehörde nach Ämtern, Gemeinden und Städten:

Ansprechpartner in der Unteren Bodenschutzbehörde

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
nach vorheriger Vereinbarung

Dienstag
08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

§ 6 Abs. 8 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung


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