Anzeige Auf- und Einbringen von Materialien auf und in den Boden gem. § 6 Abs. 8 BBodSchV
Anzeigepflicht ab 500 m³ Einbaugesamtvolumen
Zwei Wochen vor Beginn der Auf- oder Einbringungsmaßnahme ist der Unteren Bodenschutzbehörde das Auf- oder Einbringen von Materialien anzuzeigen.
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unteren Abfallwirtschaftsbehörde / unteren Bodenschutzbehörde
Erforderliche Unterlagen
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Dokumente
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 4 - Bauen, Umwelt und Kataster
Fachdienst 46 - Umwelt
Untere Bodenschutzbehörde
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig
Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Telefon: 03328 318 -373, -374, -376
Telefax: 03328 318 583
E-Mail: abfall-boden@ potsdam-mittelmark.de
Ansprechpartner der Unteren Bodenschutzbehörde nach Ämtern, Gemeinden und Städten:
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
nach vorheriger Vereinbarung
Dienstag
08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
§ 6 Abs. 8 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Links
Fachdienst Umwelt
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Sekretariat des FD Umwelt
Öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung
Abfallwirtschaft Potsdam Mittelmark GmbH (APM)
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