Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
Am 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) in Kraft getreten.
Entsprechend sind bei einer Verwertung von mineralischen Abfällen (Boden, Bauschutt, Baggergut etc.) seit diesem Zeitpunkt die Materialwerte nach Anlage 1 der ErsatzbaustoffV i. V. m. den zulässigen Einbauarten nach Anlage 2 bzw. 3 der ErsatzbaustoffV anzuwenden. Die technischen Regeln der LAGA M20 gelten seit dem 01.08.2023 nicht weiter.
Folgende ergänzende Vorgaben sind im Land Brandenburg zu beachten:
- Erlass zur Neufassung der "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung" vom 1. März 2023 (Amtsblatt für Brandenburg, 2023, Nr. 13, Seite 243)
Ab sofort sollen mineralische Abfälle bereits an der Anfallstelle auf Ihre Verwertbarkeit nach den Regelungen der ErsatzbaustoffV hin untersucht und bewertet werden.
Hinsichtlich der Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallart mit Spiegeleintrag in der Abfallverzeichnisverordnung gilt der v. g. Erlass.
Weitere Hinweise zur Verwertung mineralischer Abfälle finden Sie unter:
hier gelangen Sie auf die Seite der:
unteren Abfallwirtschaftsbehörde / unteren Bodenschutzbehörde
Hinweise
Für mineralische Bau- und Abbruchabfälle ist in der Regel eine Deklarationsanalytik erforderlich. Die Probenahme (je max. 500 m³ Haufwerk) und Analytik hat nach den Vorgaben der LAGA PN 98 zu erfolgen. Die Analytik ist dabei auf den Parameterumfang gem. Anlage V, Tabelle 1 (Mindestuntersuchungsumfang) des Erlass zur Neufassung der „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung“ des MLUK vom 1. März 2023 (Amtsblatt für Brandenburg, 2023, Nr. 13, Seite 243). abzustellen.
Hierfür dürfen ausschließlich akkreditierte Labore beauftragt werden. Eine Liste akkreditierter Umweltlabore finden Sie auf der Internetseite des Landesbetriebs Straßenwesen unter: Prüfstellen und Labore oder DAkkS - Deutsche Akkreditierungsstelle.
Entsprechend der Deklarationen ist der tatsächliche Entsorgungsweg der Materialien zu bestimmen und mit der UAWB abzustimmen.
Erforderliche Unterlagen
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 4 - Bauen, Umwelt und Kataster
Fachdienst 46 - Umwelt
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig
Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Telefon: 03328 318 -373, -374, -376
Telefax: 03328 318 583
E-Mail: abfall-boden@ potsdam-mittelmark.de
Ansprechpartner der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde nach Ämtern, Gemeinden und Städten:
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
nach vorheriger Vereinbarung
Dienstag
08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/EBV-Uebergangserlass-mit-Anlage.pdf
https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vollzugshinweise_abfaelle_2023
Links
Fachdienst Umwelt
untere Abfallwirtschaftsbehörde / untere Bodenschutzbehörde
untere Naturschutzbehörde,
untere Wasserbehörde,
Sekretariat des FD Umwelt
Öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung
Abfallwirtschaft Potsdam Mittelmark GmbH (APM)
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