Gewerbeabfall (GewAbfV)

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB) überprüft auf Grundlage von § 47 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) die Umsetzung der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV).

Die Verordnung richtet sich an alle Erzeuger und Besitzer dieser Abfälle sowie an die Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.

hier gelangen Sie auf die Seite der:
unteren Abfallwirtschaftsbehörde / unteren Bodenschutzbehörde

 

Hinweise

Nach § 8 GewAbfV sind Sie verpflichtet, die dort aufgeführten Abfallfraktionen getrennt zu sammeln, zu befördern und nach § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 4 KrWG vorrangig einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Eine gemischte Erfassung mit anschließender Vorbehandlung von überwiegend nicht-mineralischen Gemischen oder Aufbereitung von überwiegend mineralischen Gemischen ist nur im Ausnahmefall zulässig (vgl. z. B. § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 4 GewAbfV).

Erforderliche Unterlagen

Die Erfüllung der Getrenntsammlungs-, Vorbehandlungs- und Aufbereitungspflicht sowie die Übernahme der Abfälle mit Angabe des beabsichtigten Verbleibs müssen vom Abfallerzeuger für jede Abfallfraktion nachgewiesen, dokumentiert und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Dies gilt entsprechend bei Abweichungen von der Getrenntsammlungs-, Vorbehandlungs- und Aufbereitungspflicht. Im Fall der Vorbehandlung oder Aufbereitung ist zusätzlich ein entsprechender Nachweis über die Anlageneignung nach § 6 Abs. 1 und 3 bzw. § 9 Abs. 2 Satz 1 GewAbfV erforderlich. Das Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle gilt auch für gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 9 a KrWG).

Dokumente

UAWB Faltblatt MLUL Gewerbeabfall
(PDF, 1.17 MB)

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt

Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
abfall-boden@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Telefon: 03328 318 -373, -374, -376
Telefax: 03328 318 583

Ansprechpartner der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde nach Ämtern, Gemeinden und Städten:

Ansprechpartner in der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde

sowie die
Ordnungsämter der Gemeinden und Ämter des Landkreises

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
nach vorheriger Vereinbarung

Dienstag
08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

§ 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz

§ 3 Gewerbeabfallverordnung


Übersicht Dienstleistungen
Übersicht Dienstleistungen A-Z

In welchem Ort suchen Sie eine Kindertagesstätte?

Zum Seitenanfang