Kfz - Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe (06-Kennzeichen)

An zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung erteilt. Rote Kennzeichen dürfen nur für betriebliche Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden. Nach § 41 Abs. 3 FZV hat der Empfänger eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung für jedes Fahrzeug eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu verwenden und die Beschreibung des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt dort einzutragen. Über jede Prüfungs-, Probe oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Fahrten zu anderen Zwecken oder ein Überlassen an Betriebsfremde ist nicht gestattet.

Das rote Kennzeichen müssen Sie zunächst bei der Zulassungsstelle beantragen. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen, der Bearbeitungszeitraum beträgt in der Regel 4 Wochen. Bei Abholung der roten Dauerkennzeichen ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.

Für Privatpersonen gibt es nur das Kurzzeitkennzeichen.

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung 

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@potsdam-mittelmark.de

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • schriftlichen Antrag mit Begründung des Bedarfs (bitte Telefonnummer, falls vorhanden auch E-Mail Adresse mit eintragen)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für ein rotes Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) vom einem Geschäftsführer (juristische Personen) oder des Inhabers (natürliche Person)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als 3 Monate); bitte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beantragen
  • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen

Die vollständigen Unterlagen können Sie persönlich oder per Post bei der Zulassungsbehörde Potsdam-Mittelmark, Standort Werder (Havel) abgegeben bzw. zuschicken. Nach Sichtung dieser Unterlagen meldet sich eine Sachbearbeiterin bzw. ein Sachbearbeiter telefonisch, per Mail oder postalisch bei Ihnen zwecks Terminvereinbarung.

Gebühren

Grundgebühr

  • erstmalige befristete Erteilung 205,00 EUR
  • fristgerechte Verlängerung 168,50 EUR

Zusatzgebühren

  • Ausstellung eines roten Fahrzeugscheinheftes 12,90 EUR
  • Ausstellung eines roten Fahrzeugbuches 3,00 EUR

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

So finden Sie uns


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