Grundstücksverkehrsgesetz
Öffentliche Bekanntmachung zu aktuellen Verfahren
Nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ist über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke zu entscheiden. Diese Grundstücke werden unter dem Punkt Verlauf eingestellt.
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, können ihr Erwerbsinteresse schriftlich bis zur angegebenen Frist mit folgenden Angaben mitteilen:
- Aktenzeichen, Kontaktdaten, Flächenangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück),
- Begründung des Flächenerwerbs und
- Angaben zu den Eigentums- und Pachtflächen.
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FD Landwirtschaft
Verlauf
Hier finden Sie die aktuelle Veröffentlichung als pdf-Dokument:
- 30.39/2023-326
Erwerbsinteresse ist bis zum 21.09.2023 schriftlich mitzuteilen. - 30.39/2023-335
Erwerbsinteresse ist bis zum 25.09.2023 schriftlich mitzuteilen. - 30.39/2023-342
Erwerbsinteresse ist bis zum 04.10.2023 schriftlich mitzuteilen. - 30.39/2023-343
Erwerbsinteresse ist bis zum 04.10.2023 schriftlich mitzuteilen. - 30.39/2023-345
Erwerbsinteresse ist bis zum 05.10.2023 schriftlich mitzuteilen. - 30.39/2023-347
Erwerbsinteresse ist bis zum 04.10.2023 schriftlich mitzuteilen.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 3 - Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit und Schülerbeförderung
Fachdienst 39 Landwirtschaft
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
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Besucheranschrift:
Frau Kottke
Potsdamer Str. 18
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Telefon: 03381/ 533-298
Telefax: 03381/ 533-306
Öffnungszeiten
Dienstag
08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
Grundstücksverkehrsgesetz
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