Kanalnetz

Mit der Novelle des BbgWG wurde § 71 dahingehend abgeändert, dass für Kanalisation nunmehr ausschließlich eine Anzeigepflicht besteht. Die Anzeige muss bestimmten Anforderungen gerecht werden, die der unteren Wasserbehörde die Ausübung des Bewirtschaftungsermessens, die Ausgestaltung gebiets- und ressourcenbezogener Schutzanforderungen sowie die Aufgabenerfüllung gemäß § 103 BbgWG ermöglichen. Gleichzeitig sollen mit der Anzeige, die mit der damaligen Genehmigung verknüpften Anforderungen zur Selbstüberwachung geregelt werden.


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unteren Wasserbehörde

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Untere Wasserbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow

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der Unteren Wasserbehörde (UWB)

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