Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Menschen

Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Jugendlicher ist, wer 14 aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Junger Mensch ist, wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist.

Auch Kinder, Jugendliche und junge Menschen haben einen Beratungsanspruch. Für Euch/Sie besteht die Möglichkeit der Beratung in Jugendclubs, Jugendhäusern, Familienzentren oder auch in der Schule (Adressenliste siehe Dokumente). In der Regel dort, wo ein Sozialarbeiter hauptamtlich im Einsatz ist. Darüber hinaus könnt Ihr Euch / können Sie sich an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle oder das Jugendamt wenden und sich beraten lassen (siehe Links).

Einen Beratungsanspruch haben Kinder, Jugendliche und junge Menschen auch in Verbindung mit einer Hilfe zur Erziehung beziehungsweise Hilfe für junge Volljährige.

Hinweise

Ein besonderes Angebot finden ratsuchende Kinder, Jugendliche und junge Menschen bei der Beratungsstelle "Lichtblick" in der Stadt Werder (Havel) mit der Möglichkeit der Online-Beratung (siehe Links).

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen sind für ein Beratungsgespräch nicht erforderlich.

Gebühren

Gebühren werden nicht erhoben.

Ansprechpartner

GFB - Erziehungs- und Familienberatungsstelle "Lichtblick"
Bernhard-Kellermann-Straße 17, 14542 Werder (Havel)
Telefon: 03327 573931
Telefax: 03327 573932
E-Mail: lichtblick.werder@remove-this.gfb-potsdam.de

Online-Beratungsangebot unter:
www.beratungsstelle-lichtblick.de

Rechtliche Grundlagen

§§ 11, 27, 41 SGB VIII


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