Beratung im Kinderschutz

Kinder können dann gesund aufwachsen und sich körperlich, psychisch, emotional und sozial gut entwickeln, wenn ihre Grundbedürfnisse befriedigt werden. Kinder haben das Bedürfnis nach beständigen und liebevollen Beziehungen, körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit, individuellen und entwicklungsgerechten Erfahrungen, Grenzen und Strukturen, stabilen und unterstützenden Gemeinschaften sowie einer sicheren Zukunft.

Sind alle diese Bedürfnisse ausreichend gestillt, so kann man davon ausgehen, dass das Wohl des Kindes gewährleistet ist. "Eltern sind Spezialisten für ihre Kinder." Kinderschutz beginnt in der Familie! Er besteht dann:

  • wenn es Familien mit ihren Kindern gut geht,
  • wenn Eltern in der Lage sind, die Bedürfnisse ihrer Kinder wahrzunehmen und auf sie einzugehen,
  • wenn Eltern ihre Kinder fördern und sie stärken,
  • wenn Eltern aufmerksam und wachsam sind und mit ihren Kindern in gutem Kontakt stehen,
  • wenn Eltern auch in schwierigen Lebenssituationen ihre Kinder im Blick behalten,
  • wenn Eltern sich trauen und bereit sind, in prekären Lebenslagen Unterstützung für sich und ihre Familie einzuholen,
  • wenn Eltern Vertrauen in die bestehenden Unterstützungssysteme haben.

Nicht immer ist dies jedoch der Fall. Pädagogen, Sozialpädagogen, Erzieherinnen oder andere mit der Familie vertraute Personen können Eltern dabei unterstützen, dass sie zum Wohle ihres/ihrer Kinder handeln. Jeder ist gefragt und wichtig, wenn er feststellt, dass der Schutz eines Kindes nicht gewährleistet ist. Neben den Eltern stehen wir alle in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass einem Kind oder einem Jugendlichen in einer Notsituation schnellstmöglich geholfen wird.

Besteht ein Verdacht, dass ein junger Mensch in Not ist, müssen auch die Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Dann ist es wichtig, Informationen erst einmal anonym weiterzugeben und die weiteren Schritte zu beraten.

 

Öffnungszeiten:

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
FD Kinder,Jugend und Familie
Koordinatorin Kinderschutz Frau Möllendorf
Potsdamer Straße 18, 14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 533-223
Telefax: 033841 91136
E-Mail: jugendamt@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Postanschrift:
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

 

Kriseneinrichtung im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Inobhutnahmestelle/Kriseneinrichtung SHBB

Krisen-Telefon: 01511 8529509

E-Mail: kriseneinrichtung@remove-this.shbb-potsdam.de

Rechtliche Grundlagen

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)


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