Gewerbezentralregister - Auskunft

Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters geführt. Es enthält Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen u.ä., Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe, Bußgeldentscheidungen sowie rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende.
Im Rahmen von Zuverlässigkeitsprüfungen, zum Beispiel um eine Gaststätte eröffnen zu können, werden regelmäßig von den Ämtern Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister verlangt.

Hinweise

Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde (z.B. Ordnungsamt oder Einwohnermeldeamt) bzw. online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Für den Online-Antrag werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

13 Euro


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