Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer Person.
Jeder Person, die mindestens 14 Jahre alt ist, oder ihrer gesetzlichen Vertretung wird auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Bundeszentralregisters vom Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt.
Verlauf
Im Inland wohnhafte Personen müssen den Antrag persönlich bei den örtlichen Meldebehörden stellen. Alternativ kann der Antrag elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz gestellt werden.
In beiden Fällen erfolgt die Übersendung des Führungszeugnisses mit der Briefpost.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepasse
Gebühren
13 Euro
Ansprechpartner
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