Schornsteinfeger - Zuständigkeit

Suche des bevollmächtigten, für Ihr im Landkreis Potsdam-Mittelmark befindliches Objekt zuständigen Bezirksschornsteinfegers.  

Hinweise

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark gibt es 21 Kehrbezirke. Für jeden Kehrbezirk ist ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für die Dauer von sieben Jahren bestellt. In dieser Funktion ist er für die Durchführung der ihm übertragenen hoheitlichen (öffentlichen) Aufgaben zuständig. Dazu zählen u.a. Feuerstättenschauen, Erlass von Feuerstättenbescheiden und baurechtliche Abnahmen von neu errichteten Feuerstätten und/oder Abgasanlagen sowie Verfolgung von Mängeln an Feuerungsanlagen.

Von den hoheitlichen Aufgaben sind die wiederkehrend an Feuerungsanlagen durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten abzugrenzen. Hierfür können sich die Eigentümer von Grundstücken einen  dafür qualifizierten, zugelassenen Handwerksbetrieb selbst aussuchen. Maßgeblich sind die Regelungen im Feuerstättenbescheid, in dem festgelegt ist, wann welche Feuerungsanlage wie oft gereinigt oder überprüft werden muss. Grundlage für die Festlegungen ist die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (KÜO), in welcher der Umfang der Schornsteinfegerarbeiten und die Häufigkeit deren Durchführung je nach Art der Feuerungsanlage bestimmt sind.  

Dokumente

Liste BBSF regional
(PDF, 0.26 MB)

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 2 - Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Fachdienst 23 - Ordnungsrecht und Personenstandswesen

Postanschrift:      Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

Sitz:                     Am Gutshof 1 - 7, 14542 Werder (Havel)
Telefon:               03327 739-287, 03327 739-288
Telefax:               03327 739-346
E-Mail:                 eos@potsdam-mittelmark.de        

Öffnungszeiten

Der Besuch der Behörde ist zur Zeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem elektronischen Wege möglich. Schreiben Sie bitte kurz Ihr Anliegen auf und senden Sie eine E-Mail an folgende Adresse eos@potsdam-mittelmark.de 

Öffnungszeiten sind vorübergehend ausgesetzt

 

Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr

Montag und Freitag
nach Vereinbarung

Mittwoch
geschlossen

Rechtliche Grundlagen

SchfHwG (www.gesetze-im-internet.de/schfhwg/)

KÜO (www.gesetze-im-internet.de/k_o/)       


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