Antrag auf Ersterteilung
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird für bestimmte Klassen erteilt und durch eine amtliche Bescheinigung - dem Führerschein - nachgewiesen. Wer bereits einen Führerschein besitzt, stellt einen Antrag auf Erweiterung.
Hinweise
Das Mindestalter beträgt für die Klassen:
AM | 15 Jahre |
A1, L, T | 16 Jahre |
B17 | 17 Jahre |
B, A2, | 18 Jahre |
A | 24 Jahre |
Wo kann ich meinen Antrag abgeben?
Fahrerlaubnisbehörde | JA |
Postalisch | JA |
Gemeinde | JA |
Zulassungsdienst | JA |
Voraussetzungen:
- Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- Antragstellung (frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters)
- Kein Besitz einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse aus einem anderen EU/EWR-Staat
- Bei Minderjährigkeit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
Mit der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt eine Probezeit von 2 Jahren. Die Klassen AM, L, T unterliegen nicht der Probezeit.
Informationen zu weiteren Dienstleistungen, Öffnungszeiten,
Postanschrift, sowie Anfahrt finden Sie auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie eines gültigen Personalausweises
oder anderer Ausweisdokumente - Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm)
- Nachweis Erster Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Dokumente
Gebühren
Grundgebühren:
44,70€ (bei Erteilung mit Probezeit)
43,90€ (bei Erteilung ohne Probezeit)
Zusatzgebühren (optional):
5,10 € (Direktversand durch die Bundesdruckerei)
Ansprechpartner
Postanschrift
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
E-Mail fb2@
potsdam-mittelmark.de
Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 03327 / 739 - 0
Telefax: 03327/739-229
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