Straßenbauarbeiten

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer - die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans Anordnungen einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.

Hinweise

Der genaue Zeitraum der Arbeiten muss unbedingt angegeben werden. Die Anträge sind außer bei Notbaumaßnahmen mindestens 14 Tage vor dem Beginn der Baumaßnahme zu stellen. Der Vorlage eines Verkehrszeichenplans durch den Unternehmer/Bürger bedarf es nicht

Verlauf

1. Antragstellung durch den Bauunternehmer/Bürger
2. Prüfung der Unterlagen durch den Sachbearbeiter
3. Anhörung der Träger öffentlicher Belange
4. Anordnung der notwendigen Maßnahmen gegenüber dem Antragsteller

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular und Lage- bzw. übersichtsplan

Dokumente

Baumassnahmen 1
(PDF, 0.05 MB)
Baumassnahmen Verlaengerung 1
(PDF, 0.01 MB)

Gebühren


10,20 bis 767,00 Euro je nach Bearbeitungsaufwand, Art der Maßnahme

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig 
fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Sitz:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)

Telefon: 03327 739-0

Telefax: 03327 739-260

Ansprechpartner/innen StVO für folgende Bereiche:

Frau Wendt, Telefon: 03327 / 739-240 für die Ämter und Gemeinden Bad Belzig, Groß Kreutz (Havel), Michendorf, Niemegk

Frau Hummel, Telefon: 03327 / 739232 für die Ämter und Gemeinden Brück, Wiesenburg/Mark, Nuthetal, Kloster Lehnin, Ziesar

Frau Fistler, Telefon 03327 / 739-236 für die Ämter und Gemeinden Beelitz, Schwielowsee, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Seddiner See

Herr Macholdt, Telefon 03327 / 739-285 für die Ämter und Gemeinden Treuenbrietzen, Beetzsee, Wusterwitz
 

Öffnungszeiten

Dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

§ 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, §§ 1, 2, 4 und Gebührennummer 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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