Sonderparkausweis im Zusammenhang mit ärztlicher Bescheinigung

Sonderparkgenehmigungen
Hinweise
Nutzung für Arzt,- Behördenbesuche u.ä. bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Verlauf
1. Antragstellung durch Bürger 2. Überprüfung der Unterlagen durch den Sachbearbeiter und Einleitung eines Anhörverfahrens bei der Gemeinde/Amt/Stadtverwaltung/Polizei 3. Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde 4. Ausstellen der Sonderparkberechtigung und des Parkausweises bzw. Ablehnung
Erforderliche Unterlagen
1. Antrag auf eine Sonderparkberechtigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b StVO (formlos) 2. Kopie Fahrzeugschein 3. Begründung unter Beifügung ärztlicher Bescheinigung (ggf. mit Angabe Verkehrszeichen der zu nutzenden Bereiche)
Dokumente
Gebühren
10,50 Euro (für 1 Jahr)
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Dezernat2@potsdam-mittelmark.de
Sitz:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon: 03327 / 739-245
Telefax: 03327 / 739-260
Ansprechpartner:
Herr Muhl
Öffnungszeiten
Dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
§ 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften
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