Sonderparkausweis im Zusammenhang mit ärztlicher Bescheinigung

Sonderparkgenehmigungen

Hinweise

Nutzung für Arzt,- Behördenbesuche u.ä. bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Verlauf

1. Antragstellung durch Bürger 2. Überprüfung der Unterlagen durch den Sachbearbeiter und Einleitung eines Anhörverfahrens bei der Gemeinde/Amt/Stadtverwaltung/Polizei 3. Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde 4. Ausstellen der Sonderparkberechtigung und des Parkausweises bzw. Ablehnung

Erforderliche Unterlagen

1. Antrag auf eine Sonderparkberechtigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b StVO (formlos) 2. Kopie Fahrzeugschein 3. Begründung unter Beifügung ärztlicher Bescheinigung (ggf. mit Angabe Verkehrszeichen der zu nutzenden Bereiche)

Dokumente

Sonderparkausweis 1
(PDF, 0.07 MB)

Gebühren

10,50 Euro (für 1 Jahr)

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung 
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

 
Sitz:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)

Telefon: 03327 / 739-237

Telefax: 03327 / 739-260

Ansprechpartnerin:
Frau Bürger

Öffnungszeiten

Dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften

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