Sonderparkausweise für Gewerbetreibende / Soziale Dienste

Sonderparkgenehmigungen
Hinweise
Zur Beseitigung von Havarien, Wartungsarbeiten im öff. Leitungsnetz, Verkehrsüberwachungen (Allein zur Erleichterung der Berufsausübung werden keine Sonderparkgenehmigungen erteilt.)
Verlauf
1. Antragstellung durch Soz. Einrichtungen, Verbände, öff. Einrichtungen etc. 2. überprüfung der Unterlagen durch den Sachbearbeiter und Einleitung eines Anhörverfahrens bei der Gemeinde/Amt/Stadtverwaltung/Polizei 3. Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde 4. Ausstellen der Sonderparkberechtigung und des Parkausweises bzw. Ablehnung
Erforderliche Unterlagen
1. Antrag auf eine Sonderparkberechtigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b StVO 2. Kopie Fahrzeugschein 3. Begründung mit Angabe Verkehrszeichen
Dokumente
Gebühren
60,00 Euro (für 1 Jahr) für jedes weitere Fahrzeug 50 % der Grundgebühr.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
FB Sicherheit, Ordnung und Verkehr
FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Postfach 1138
14801 Belzig
fb2@ potsdam-mittelmark.de
Sitz:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon: 03327/739-237
Telefax: 03327/739-260
Ansprechpartnerin:
Frau Bürger
Öffnungszeiten
Dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
§ 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften
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