Befahren gesperrter Straßen - Ausnahmegenehmigung

wie z. B.
- bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen in Baustellenbereichen,
- bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen für LKW,
- Vermessungsarbeiten
Hinweise
Der Zeitraum, die Fahrtrichtung/-strecke (Straßennamen) der beantragten Ausnahmegenehmigung sowie der betreffende Ausnahmetatbestand (Verkehrszeichen) sind unbedingt anzugeben. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der beantragten Ausnahmegenehmigung einzureichen.
Verlauf
- Antragstellung durch das Unternehmen/Bürger
- Prüfung der Unterlagen durch den Sachbearbeiter
- Anhörung der Träger öffentlicher Belange
- Erteilung/Versagung der Ausnahmegenehmigung
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,
- Fahrzeugscheine,
- zusätzlich für Vermessungsarbeiten: Begründung zum Antrag, Bestellungsurkunde, Fotonachweis der Fahrzeuge bzw. bei erstmaliger Antragstellung à Vorstellung der Fahrzeuge
Dokumente
Gebühren
10,20 bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Dezernat2@potsdam-mittelmark.de
Sitz:
Am Gutshof 1 - 7
14542 Werder (Havel)
Telefon:
03327 739-245
Telefax:
03327 739-260
Ansprechpartner:
Herr Muhl
Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO),
- § 45 Abs. 1 Nr. 8 StVO und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften,
- § 1, 2, 4 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und Gebührennummer 264 der GebOSt
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