Befahren gesperrter Straßen - Ausnahmegenehmigung

wie z. B.

  • bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen in Baustellenbereichen,
  • bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen für LKW,
  • Vermessungsarbeiten

Hinweise

Der Zeitraum, die Fahrtrichtung/-strecke (Straßennamen) der beantragten Ausnahmegenehmigung sowie der betreffende Ausnahmetatbestand (Verkehrszeichen) sind unbedingt anzugeben. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der beantragten Ausnahmegenehmigung einzureichen.

Verlauf

  1. Antragstellung durch das Unternehmen/Bürger
  2. Prüfung der Unterlagen durch den Sachbearbeiter
  3. Anhörung der Träger öffentlicher Belange
  4. Erteilung/Versagung der Ausnahmegenehmigung

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,
  • Fahrzeugscheine,
  • zusätzlich für Vermessungsarbeiten: Begründung zum Antrag, Bestellungsurkunde, Fotonachweis der Fahrzeuge bzw. bei erstmaliger Antragstellung à Vorstellung der Fahrzeuge

Dokumente

AG Befahren gesperrter Strassen 1
(PDF, 0.08 MB)

Gebühren

10,20 bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Sitz:
Am Gutshof 1 - 7
14542 Werder (Havel)

Telefon:
03327 739-237

Telefax:
03327 739-260

Ansprechpartnerin:
Frau Bürger

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • § 45 Abs. 1 Nr. 8 StVO und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften,
  • § 1, 2, 4 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und Gebührennummer 264 der GebOSt

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