Baugenehmigung

Die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Baugenehmigung. Ausgenommen sind die in § 61 Brandenburgische Bauordnung benannten genehmigungsfreien Bauvorhaben.

Hinweise

Zu den baulichen Anlagen zählen auch:

  • Aufschüttungen und Abgrabungen 
  • Campingplätze, Wochenendhausplätze, Spielplätze und Sportplätze 
  • Gerüste 
  • Künstliche Hohlräume unter der Geländeoberfläche 
  • Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze 
  • Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder 
  • Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen
  • Seilbahnen

Verlauf

Das Baugenehmigungsverfahren ist in den §§ 64, 68 und 69 der Brandenburgischen Bauordnung geregelt. Der Bauantrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die Bauaufsichtsbehörde hat binnen zwei Wochen nach Eingang des Bauantrages zu prüfen, ob die Bauvorlagen vollständig sind und den Eingang des Bauantrags schriftlich zu bestätigen. Im Baugenehmigungsverfahren werden andere Träger öffentlicher Belange beteiligt, soweit deren Aufgabenbereich durch das zur Genehmigung gestellte Vorhaben berührt wird. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den Bauantrag innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang aller Stellungnahmen.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Bauvorlagen sind in § 3 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung aufgeführt. Dem Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung sind folgende Bauvorlagen beizufügen:

  • aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • amtlicher Lageplan 
  • objektbezogener Lageplan 
  • Bauzeichnungen 
  • Baubeschreibung 
  • Standsicherheitsnachweis, soweit dieser bauaufsichtlich geprüft wird 
  • Brandschutznachweis, soweit dieser bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist
  • erforderliche Angaben über die gesicherte Erschließung 
  • bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Festsetzungen darüber enthält, eine Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung 
  • bei Gebäuden der Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Objektplaners 
  • bei Gebäuden der Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik 

Bei gewerblichen Betrieben und Anlagen sowie bei landwirtschaftlichen Betrieben ist dem Bauantrag eine Betriebsbeschreibung beizufügen. Bei Sonderbauten sind dem Bauantrag die zusätzlichen Bauvorlagen beizufügen, die durch eine für den Sonderbau geltende Rechtsverordnung vorgeschrieben sind (z. B. Industriebauten/Industriebaurichtlinie). Sind für das Bauvorhaben weitere behördliche Entscheidungen erforderlich (z. B. landschaftsschutzrechtliche Genehmigung), so sind dem Bauantrag die für die Beurteilung erforderlichen besonderen Bauvorlagen beizufügen.

Sofern ein Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes gelegen ist und dieser grünordnerische Festsetzungen enthält, sind diese Festsetzungen in einem Freiflächengestaltungsplan nachzuweisen.

Gebühren

Die Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren berechnen sich nach der Baugebührenordnung. So sind beispielsweise für die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen im Baugenehmigungsverfahren 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100 Euro festzusetzen. Der anrechenbare Bauwert wird anhand des Brutto-Rauminhaltes des Gebäudes und des in der Baugebührenordnung in einer Tabelle angegebenen anrechenbaren Bauwertes je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt für typisierte Gebäudearten errechnet. Beispiel: Ein Wohngebäude hat einen Brutto-Rauminhalt von 1.000 m³. Der anrechenbare Bauwert je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt für Wohngebäude nach der Tabelle der Baugebührenordnung beträgt 185 Euro/m³. Es ergibt sich ein anrechenbarer Bauwert von 1.000 m³ x 185 Euro/m³ = 185.000 Euro. Die Genehmigungsgebühr beträgt 1,4 Prozent des (ermittelten) anrechenbaren Bauwertes, mithin 1,4 Prozent von 185.000 Euro, also 2.590 Euro. 

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienste Technische Bauaufsicht I und II
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14801 Bad Belzig

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Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag nach vorheriger Vereinbarung

Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar.

Rechtliche Grundlagen

Brandenburgische Bauordnung
Brandenburgische Bauvorlagenverordnung
Brandenburgische Baugebührenordnung


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