Grundwasserabsenkungen

Erlaubnisfreie Grundwasserabsenkungen

  • Förderung unter 10 m³/h, Dauer max. 30 Tage

Erlaubnispflichtige Grundwasserabsenkungen

  • Förderung > 10 m³/h, Dauer mehr als 30 Tage



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unteren Wasserbehörde

Verlauf

Anzeigepflicht

Die Absenkung des Grundwassers ist gemäß § 49 (1) Wasserhaushaltsgesetz anzeigepflichtig.

Bei Anlagen, die im Rahmen eines Bauvorhabens (ausgenommen Bauanzeigeverfahren) errichtet werden und einer Grundwasserabsenkung bedürfen, erfolgt die Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung. Die Antragsunterlagen sind mit dem Bauantrag einzureichen.

Erlaubnispflicht

Die Grundwasserabsenkung ist gemäß § 8 (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 9 (1) Nr. 5 WHG erlaubnispflichtig.

Laut derzeit geltendem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist bei Grundwasserentnahmen ab 5.000 m³/a im Vorfeld der Erteilung der Erlaubnis eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden betroffene Fachbehörden beteiligt.

Bei Anlagen, die im Rahmen eines Bauvorhabens (ausgenommen Bauanzeigeverfahren) errichtet werden und einer Grundwasserabsenkung bedürfen, erfolgt die Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung. Die Antragsunterlagen sind mit dem Bauantrag einzureichen.

Dokumente

Antrag GWA Stand 2021 09
(PDF, 0.23 MB)

Gebühren

Gebühren werden nach dem Zeitaufwand berechnet.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Untere Wasserbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow

Tabelle der Ansprechpartner:
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der Unteren Wasserbehörde (UWB)

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung

Dienstag
nach Vereinbarung

Mittwoch
nach Vereinbarung

Donnerstag
nach Vereinbarung

Freitag
nach Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

§§ 8 (1), 9 (1) Nr. 5 und 49 (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)


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