Grundwasserabsenkungen
Erlaubnisfreie Grundwasserabsenkungen
- Förderung unter 10 m³/h, Dauer max. 30 Tage
Erlaubnispflichtige Grundwasserabsenkungen
- Förderung > 10 m³/h, Dauer mehr als 30 Tage
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unteren Wasserbehörde
Verlauf
Anzeigepflicht
Die Absenkung des Grundwassers ist gemäß § 49 (1) Wasserhaushaltsgesetz anzeigepflichtig.
Bei Anlagen, die im Rahmen eines Bauvorhabens (ausgenommen Bauanzeigeverfahren) errichtet werden und einer Grundwasserabsenkung bedürfen, erfolgt die Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung. Die Antragsunterlagen sind mit dem Bauantrag einzureichen.
Erlaubnispflicht
Die Grundwasserabsenkung ist gemäß § 8 (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 9 (1) Nr. 5 WHG erlaubnispflichtig.
Laut derzeit geltendem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist bei Grundwasserentnahmen ab 5.000 m³/a im Vorfeld der Erteilung der Erlaubnis eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden betroffene Fachbehörden beteiligt.
Bei Anlagen, die im Rahmen eines Bauvorhabens (ausgenommen Bauanzeigeverfahren) errichtet werden und einer Grundwasserabsenkung bedürfen, erfolgt die Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung. Die Antragsunterlagen sind mit dem Bauantrag einzureichen.
Dokumente
Gebühren
Gebühren werden nach dem Zeitaufwand berechnet.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Untere Wasserbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Tabelle der Ansprechpartner:
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der Unteren Wasserbehörde (UWB)
Öffnungszeiten
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Freitag
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Rechtliche Grundlagen
§§ 8 (1), 9 (1) Nr. 5 und 49 (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Übersicht Dienstleistungen
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