Gewerbe: Messen, Ausstellungen und Großmärkte

Liegen die Voraussetzungen für die Veranstaltung einer Messe nach § 64 GewO, für eine Ausstellung nach § 65 GewO oder für einen Großmarkt nach § 66 GewO vor, ist die Veranstaltung für jeden Fall der Durchführung von der Kreisordnungsbehörde auf der Grundlage von § 69 GewO festzusetzen.

Hinweise

Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Mustern an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. Der Veranstalter kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Letztverbraucher zum Kauf zulassen.

Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zwecke der Absatzförderung informiert.

Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.

Durch eine Festsetzung der Veranstaltung gelten für Aussteller und Anbieter verschiedene Vorteile, die sog. Marktprivilegien. Insbesondere finden u.a. die Bestimmungen des Titels II (keine Gewerbeanmeldung) und Titels III (keine Reisegewerbekartenpflicht) der GewO keine Anwendung, die üblichen Ladenöffnungszeiten nach BbgLöG werden durch die im Festsetzungsbescheid angegebenen Öffnungszeiten ersetzt bzw. das Beschäftigungsverbot von Arbeitnehmern an Sonn- und  Feiertagen ist aufgehoben.

Sollten sich die durch die Festsetzung geregelten Durchführungsmodalitäten noch ändern, ist dies dem Landratsamt zwingend anzuzeigen. Es wird ggf. ein Änderungsbescheid erlassen.

Verlauf

Der Antrag nebst Anlagen ist beim Landratsamt Potsdam-Mittelmark spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Nach Prüfung der Voraussetzungen erhält der Antragsteller zeitnah die Entscheidung. Die betreffende Gemeindeverwaltung wird darüber in Kenntnis gesetzt.

Erforderliche Unterlagen

Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Formulare, diesem ist beizufügen:

- Führungszeugnis

- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

- Vorläufiges Ausstellerverzeichnis (über die Art der anzubietenden
  Waren, der Aussteller oder Anbieter)

- Teilnahmebestimmungen

- Lageplan

Dokumente

AntragsformularMesse
(PDF, 0.13 MB)

Gebühren

Gebührenrahmen von 50,00 bis 2.000,00 Euro

Die Festlegung ist abhängig von Verwaltungsaufwand und den jeweiligen Veranstaltungskriterien, der Zahlder Teilnehmer, dem wirtschaftlichen Nutzen,der Bedeutung, dem Einzugsbereich und der Dauer der Veranstaltung

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 2- Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Fachdienst 23 - Ordnungsrecht und Personenstandswesen

Postanschrift:   Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

Sitz:         Am Gutshof 1-7 14542 Werder (Havel)
Telefon:   03327 739 - 288
Telefax:   03327 739 - 346
E-Mail:     eos@potsdam-mittelmark.de

 

Öffnungszeiten

Der Besuch dieser Behörde ist zur Zeit nur nach vorherigen Terminvereinbarung auf dem elektronischen Wege möglich. Schreiben Sie kurz Ihr Anliegen auf und senden Sie es an folgende E-Mail Adresse: eos@potsdam-mittelmark.de

 

Öffnungszeiten sind vorübergehend ausgesetzt

 

Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr

Montag und Freitag
nach vorheriger Vereinbarung

Mittwoch
geschlossen


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