Hilfe zur Pflege
Personen, die durch eine Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege zu leisten.
Personen mit gesetzlichem oder privatem Pflegeversicherungsschutz erhalten die gegebenenfalls erforderliche Hilfe ergänzend zu den Leistungen der Pflegekasse. Bei Personen ohne Versicherungsschutz entscheidet der Sozialhilfeträger selbstständig über Art und Umfang der Leistung.
Die Hilfe setzt ein, wenn dem/der Leistungsberechtigten nicht zuzumuten ist, die notwendigen Aufwendungen selbst zu tragen und soweit vorrangig verpflichtete Sozialleistungträger - hier die zuständige Pflegekasse - oder Dritte die Hilfe nicht erbringen.
Die Leistungen umfassen:
Häusliche Pflege
Pflegesachleistungen
- Pflegegeld
- Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel
Teilstationäre- und Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege in Situationen, in denen häusliche und teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich oder ausreichend sind
Vollstationäre Pflege
Erforderliche Unterlagen
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Nachweise zu finanziellen Belastungen (zum Beispiel durch die Kosten der Unterkunft, Versicherungen und andere)
- Bescheid über die Entscheidung der Pflegekasse zur Festlegung oder Ablehnung einer Pflegestufe
- Schwerbehindertenausweis, soweit vorhanden
Liste aller erforderlichen Unterlagen
Einverständniserklärung/Schweigepflichtsentbindung
Informationen zur Datenverarbeitung
Merkblatt Sozialhilfe
Bitte beachten Sie:
Bitte melden Sie sich zusätzlich und unverzüglich telefonisch oder per E-Mail beim Sozialamt. Der Antrag wird erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe geprüft.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziale Leistungen
Team Pflege und Betreuungsmanagement
Postfach 1138, 14801 Belzig
E-Mail: sozialamt@ potsdam-mittelmark.de
Sitz:
14806 Bad Belzig
Papendorfer Weg 1
Telefon: 033841 91-194 und -238 und -313
Telefax: 033841 91-185
14542 Werder/Havel
Am Gutshof 1-7
Telefon: 03327 739-381 und -382
Telefax: 03327 739-291
Sie können auch die Beratung in den Beratungszentren des Landkreises Potsdam-Mittelmark nutzen.
Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
Telefon
Sekretariat: 033841 91-368
Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch -Zwölftes Buch- (SGB XII) - in der jeweils geltenden Fassung
Übersicht Dienstleistungen
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