Registrierung des Unternehmens bei der Lebensmittelüberwachung
Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 haben Lebensmittelunternehmer der entsprechenden zuständigen Behörde in der von dieser verlangten Weise die Betriebe, die auf einer der Stufen Produktion, Verarbeitung oder Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind, zwecks Registrierung zu melden. Hierfür verwenden Sie bitte das Anmeldeformular und schicken uns zusätzlich den Lageplan jeglicher Räume Ihres Betriebes zu (siehe Beispiel).
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Fachbereich 3 - Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit
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Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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