Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBII (Fahrzeugbrief)
Bei einem Verlust oder Diebstahl der ZBII (Fahrzeugbrief) melden Sie sich umgehend bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Wurde die ZBII gestohlen, dann muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Sofern die Anzeige nicht in deutscher Sprache ausgefertigt ist, muss eine Übersetzung beigefügt werden.
Ist die ZBII verloren oder sonst wie abhanden gekommen, hat der Halter des Fahrzeuges oder derjenige der Angaben über den Verlust machen kann, dies persönlich gegenüber der Zulassungsbehörde anzugeben und auf Verlangen durch eine Versicherung an Eides statt zu belegen.
Eine Ersatz ZBII kann erst nach Aufbietung durch das Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt werden. Eine Zulassung oder Umschreibung des Fahrzeuges ist daher erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (14 Tage) möglich. Nur bei Diebstahl der ZBII ist es möglich, dass eine von Ihnen beauftragte Person die neue ZBII beantragt. Neben den geforderten Unterlagen sind eine Vollmacht und eigene Ausweispapiere vorzulegen.
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@ remove-this.potsdam-mittelmark.de
Hinweise
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- ZB I / Fahrzeugschein
- gültige HU-Bescheinigung
- ggf. Diebstahlsanzeige
- Eigentumsnachweis (Erbschein, Kaufvertrag, Protokoll über Ersteigerung, notarielle Beurkundung über das Eigentum)
- notarielle Versicherung an Eides statt, sofern sie nicht vor der Zulassungsbehörde abgegeben werden kann
Dokumente
Gebühren
Grundgebühren
- Aufbietung der ZB II / Fahrzeugbrief 8,70 EUR
- Veröffentlichung der Aufbietung ZB II / Fahrzeugbrief 5,10 EUR
- Abgabe einer Versicherung an Eides statt 30,70 EUR
Zusatzgebühren
- Zuteilung neuer ZB II 3,80 EUR
- Ausstellung neuer ZB II 10,20 EUR
- Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
- Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Öffnungszeiten
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Unsere Sprechzeiten sind:
Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverhrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Links
- Kfz - 100 km/h-Gespanne
- Kfz - Abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kfz - Adress- oder Namensänderung im Landkreis PM
- Kfz - Anmeldung auf den gleichen Halter nach Abmeldung / Außerbetriebsetzung
- Kfz - Aus dem Ausland einführen (Import-Fahrzeug)
- Kfz - Aus einem anderen Bundesland / Landkreis umschreiben
- Kfz - E-Kennzeichen
- Kfz - Fabrikneues Fahrzeug anmelden (Erstzulassung)
- Kfz - Fahrzeug auf ein minderjähriges Kind zulassen
- Kfz - Fahrzeugidentifizierungsnummer gemäß § 59 StVZO
- Kfz - H-Kennzeichen (historisch) beantragen
- Kfz - Halterauskunft zu einem Kfz beantragen
- Kfz - In das Ausland überführen (Export-Fahrzeug)
- Kfz - Kurzzeitkennzeichen (befristet für 5 Tage)
- Kfz - Neuer Halter innerhalb des Landkreises PM auf ein bereits zugelassenes Kfz
- Kfz - Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe (06-Kennzeichen)
- Kfz - Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-Kennzeichen)
- Kfz - Saisonkennzeichen
- Kfz - Spielkennzeichen für Dreharbeiten beantragen
- Kfz - Technische Änderungen
- Kfz - Umkennzeichnung eines Kfz bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(er)
- Kfz - Verkaufsmitteilung an Zulassungsbehörde
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBI (Fahrzeugschein)
- Kfz - Verschrottung bzw. umweltverträgliche Entsorgung - abgemeldetes Fahrzeug
- Kfz - Wechselkennzeichen
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