Kfz - Verkaufsmitteilung an Zulassungsbehörde

Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen schließen Sie in der Regel einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Die Käuferin/der Käufer muss Ihnen den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie die Übernahme des Fahrzeugs mit amtlich bestätigten Kennzeichenschildern schriftlich bestätigen.

Diese Veräußerungsart ist zwar durchaus legitim, birgt aber einige Risiken für den Veräußerer in sich weshalb sich vor Fahrzeugübergabe die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde empfiehlt. 

Bei Veräußerung eines Fahrzeugs im zugelassenen Zustand muss der Zulassungsbehörde gemäß § 15 Abs. 5 Fahrzeugzulassungsverordnung in jedem Fall unverzüglich der Vorname, Name und die vollständige Anschrift der Erwerberin/des Erwerbers schriftlich angezeigt werden. Gleichzeitig ist deren/dessen Empfangsbescheinigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) beizufügen.

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Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung 

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Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
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Dokumente

FAQ Zulassungsbehoerde
(PDF)

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs- Zulassungsordnung (StVZO)

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