Kfz - Aus dem Ausland einführen (Import-Fahrzeug)

Sie haben ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland (Import-Fahrzeug) erworben? Dann beachten Sie bitte nachfolgende Punkte:

Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland sind grundsätzlich zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. Es sei denn, aus dem vorgelegten Gutachten zum Gebrauchtfahrzeug geht hervor, dass die eingeschlagene Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) am Fahrzeug abgelesen wurde und mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmt. Alternativ kann das Formblatt "Bestätigung der eingeschlagenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)" ausgefüllt und unterschrieben, von einer technischen Überwachungsorganisation oder dem "Technischen Dienst", vorgelegt werden.

Sie möchten vorab schon Ihr Wunschkennzeichen reservieren? Hier geht es zur Online-Reservierung.

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung 

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.remove-this.potsdam-mittelmark.de 

Erforderliche Unterlagen

Neufahrzeuge
Fahrzeug hat noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)

  • Identitätsnachweis
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
  • Nachweis der EU-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/CoC- Bescheinigung)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
  • Bescheinigung des Herstellers oder Generalimporteurs, dass keine ZB II beantragt oder ausgestellt wurde
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
  • ggf. Gutachten nach § 21 StVZO oder Datenblatt mit gültiger HU-Bescheinigung
  • ggf. ausländische Zulassungsbescheinigung
  • ggf. Zulassung auf einen Minderjährigen Einwilligungserklärung beider Elternteile sowie beide Personalausweise im Original
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Gebrauchtfahrzeuge aus der EU

  • Identitätsnachweis
  • Ausländische Zulassungsbescheinigung
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
  • Nachweis der EU- Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung / CoC- Bescheinigung/Datenbestätigung) 
  • Bestätigung der eingeschlagenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • ggf. gültige Hauptuntersuchung oder Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO
  • ggf. ausländische Kennzeichen
  • ggf. Zulassung auf einen Minderjährigen Einwilligungserklärung beider Elternteile sowie beide Personalausweise im Original
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

      Neu - / Gebrauchtfahrzeuge Nicht EU-Fahrzeuge

  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

Gebühren

Grundgebühr

  • Änderung Kennzeichen 30,00 EUR

Zusatzgebühren

  • Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 0,60 EUR oder 2,60 EUR
  • Ausstellung einer neuen ZB II 3,80 EUR
  • Eintragung technischer Änderungen und Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21  StVZO 39,50 EUR
  • Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
  • Feinstaubplakette 5,00 EUR
  • Technik manuell erfassen 15,30 EUR
  • Kennzeichenreservierung 2,60 EUR
  • Wunschkennzeichen 10,20 EUR
  • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

So finden Sie uns


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