Kfz - Aus dem Ausland einführen (Import-Fahrzeug)
Sie haben ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland (Import-Fahrzeug) erworben? Dann beachten Sie bitte nachfolgende Punkte:
Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland sind grundsätzlich zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. Es sei denn, aus dem vorgelegten Gutachten zum Gebrauchtfahrzeug geht hervor, dass die eingeschlagene Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) am Fahrzeug abgelesen wurde und mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmt. Alternativ kann das Formblatt "Bestätigung der eingeschlagenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)" ausgefüllt und unterschrieben, von einer technischen Überwachungsorganisation oder dem "Technischen Dienst", vorgelegt werden.
Sie möchten vorab schon Ihr Wunschkennzeichen reservieren? Hier geht es zur Online-Reservierung.
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@ remove-this.potsdam-mittelmark.de
Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Neufahrzeuge
Fahrzeug hat noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
- Identitätsnachweis
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
- Nachweis der EU-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/CoC- Bescheinigung)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
- SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
- Bescheinigung des Herstellers oder Generalimporteurs, dass keine ZB II beantragt oder ausgestellt wurde
- Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
- ggf. Gutachten nach § 21 StVZO oder Datenblatt mit gültiger HU-Bescheinigung
- ggf. ausländische Zulassungsbescheinigung
- ggf. Zulassung auf einen Minderjährigen Einwilligungserklärung beider Elternteile sowie beide Personalausweise im Original
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Gebrauchtfahrzeuge aus der EU
- Identitätsnachweis
- Ausländische Zulassungsbescheinigung
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
- SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
- Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
- Nachweis der EU- Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung / CoC- Bescheinigung/Datenbestätigung)
- Bestätigung der eingeschlagenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- ggf. gültige Hauptuntersuchung oder Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO
- ggf. ausländische Kennzeichen
- ggf. Zulassung auf einen Minderjährigen Einwilligungserklärung beider Elternteile sowie beide Personalausweise im Original
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Neu - / Gebrauchtfahrzeuge Nicht EU-Fahrzeuge
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Dokumente
Gebühren
Grundgebühr
- Änderung Kennzeichen 30,00 EUR
Zusatzgebühren
- Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 0,60 EUR oder 2,60 EUR
- Ausstellung einer neuen ZB II 3,80 EUR
- Eintragung technischer Änderungen und Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO 39,50 EUR
- Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
- Feinstaubplakette 5,00 EUR
- Technik manuell erfassen 15,30 EUR
- Kennzeichenreservierung 2,60 EUR
- Wunschkennzeichen 10,20 EUR
- Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Öffnungszeiten
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Unsere Sprechzeiten sind:
Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Links
- Kfz - 100 km/h-Gespanne
- Kfz - Abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kfz - Adress- oder Namensänderung im Landkreis PM
- Kfz - Anmeldung auf den gleichen Halter nach Abmeldung / Außerbetriebsetzung
- Kfz - Aus einem anderen Bundesland / Landkreis umschreiben
- Kfz - E-Kennzeichen
- Kfz - Fabrikneues Fahrzeug anmelden (Erstzulassung)
- Kfz - Fahrzeug auf ein minderjähriges Kind zulassen
- Kfz - Fahrzeugidentifizierungsnummer gemäß § 59 StVZO
- Kfz - H-Kennzeichen (historisch) beantragen
- Kfz - Halterauskunft zu einem Kfz beantragen
- Kfz - In das Ausland überführen (Export-Fahrzeug)
- Kfz - Kurzzeitkennzeichen (befristet für 5 Tage)
- Kfz - Neuer Halter innerhalb des Landkreises PM auf ein bereits zugelassenes Kfz
- Kfz - Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe (06-Kennzeichen)
- Kfz - Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-Kennzeichen)
- Kfz - Saisonkennzeichen
- Kfz - Spielkennzeichen für Dreharbeiten beantragen
- Kfz - Technische Änderungen
- Kfz - Umkennzeichnung eines Kfz bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(er)
- Kfz - Verkaufsmitteilung an Zulassungsbehörde
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBI (Fahrzeugschein)
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBII (Fahrzeugbrief)
- Kfz - Verschrottung bzw. umweltverträgliche Entsorgung - abgemeldetes Fahrzeug
- Kfz - Wechselkennzeichen
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