Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen sind in Gebieten, in denen kein öffentliches Abwassernetz vorhanden ist, eine mögliche und dauerhafte Lösung der Abwasserentsorgung, wenn die gewählte Anlage hinsichtlich des Reinigungseffektes den durch den Gesetzgeber festgelegten Anforderungen entspricht.

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unteren Wasserbehörde

Hinweise

Kleinkläranlagen bedürfen keiner Baugenehmigung, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einer baugenehmigungspflichtigen Maßnahme errichtet werden. Weil sich aus dem Betrieb dieser Anlage jedoch eine Gewässerbenutzung ergibt, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde notwendig.

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Wassermenge berechnet und beträgt bei Kleinkläranlagen immer 184,00 Euro (Mindestwert). Für Verlängerungen der Erlaubnisse werden 50 % der Hauptgebühr berechnet, also 92,00 Euro.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Untere Wasserbehörde
Frau Taborsky
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow

Telefon: 03328 318-294
Fax:      03328 318-581
Handy:  0160 4717024
 

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung

Dienstag
nach Vereinbarung

Mittwoch
nach Vereinbarung

Donnerstag
nach Vereinbarung

Freitag
nach Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

  • § 8 Abs. 1 WHG
  • § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG

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