Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen sind in Gebieten, in denen kein öffentliches Abwassernetz vorhanden ist, eine mögliche und dauerhafte Lösung der Abwasserentsorgung, wenn die gewählte Anlage hinsichtlich des Reinigungseffektes den durch den Gesetzgeber festgelegten Anforderungen entspricht.
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unteren Wasserbehörde
Hinweise
Kleinkläranlagen bedürfen keiner Baugenehmigung, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einer baugenehmigungspflichtigen Maßnahme errichtet werden. Weil sich aus dem Betrieb dieser Anlage jedoch eine Gewässerbenutzung ergibt, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde notwendig.
Dokumente
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Wassermenge berechnet und beträgt bei Kleinkläranlagen immer 184,00 Euro (Mindestwert). Für Verlängerungen der Erlaubnisse werden 50 % der Hauptgebühr berechnet, also 92,00 Euro.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Untere Wasserbehörde
Frau Taborsky
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Telefon: 03328 318-294
Fax: 03328 318-581
Handy: 0160 4717024
Öffnungszeiten
Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
nach Vereinbarung
Rechtliche Grundlagen
- § 8 Abs. 1 WHG
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG
Übersicht Dienstleistungen
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