Kfz - Kurzzeitkennzeichen (befristet für 5 Tage)
Sie wollen ein Kurzkennzeichen für ein abgemeldetes Kfz nutzen, um eine Überführung, Probefahrt oder Hauptuntersuchung zu realisieren? Dann beachten Sie bitte nachfolgende Punkte:
Mit den Staaten Italien, Schweiz, Östereich und Holland bestehen seit 1996 vertragliche Abkommen, so dass auch für diese Länder Kurzzeitkennzeichen genutzt werden können.
Der Antrag ist bei der Behörde des Wohnorts im Sinne des Bundesmeldegesetzes zu stellen. Besteht im Inland kein Wohnsitz so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig. Die empfangsbevollmächtigte Person muss persönlich zur Antragsstellung erscheinen. Der Personalauswies oder der Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung von der empfangsbevollmächtigten Person ist im Original vorzulegen.
Das Kennzeichen ist ab Tag der Beantragung 5 Tage gültig.
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de
Hinweise
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
- Bürger aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark: Kopie ZB I und ZB II
- zur Prüfung der örtlichen Zuständigkeit für alle anderen Bundesbürger zusätzlich den rechtsgültigen und unterschriebenen Kaufvertrag
- Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
- Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung (nur erforderlich, wenn Halter/in keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.)
- ggf. gültige HU-Bescheinigung
Dokumente
Gebühren
Grundgebühr
- Kurzzeitkennzeichen 10,20 EUR
Zusatzgebühren
- Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 2,60 EUR
- Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Öffnungszeiten
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Unsere Sprechzeiten sind:
Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Links
- Kfz - 100 km/h-Gespanne
- Kfz - Abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kfz - Adress- oder Namensänderung im Landkreis PM
- Kfz - Anmeldung auf den gleichen Halter nach Abmeldung / Außerbetriebsetzung
- Kfz - Aus dem Ausland einführen (Import-Fahrzeug)
- Kfz - Aus einem anderen Bundesland / Landkreis umschreiben
- Kfz - E-Kennzeichen
- Kfz - Fabrikneues Fahrzeug anmelden (Erstzulassung)
- Kfz - Fahrzeug auf ein minderjähriges Kind zulassen
- Kfz - Fahrzeugidentifizierungsnummer gemäß § 59 StVZO
- Kfz - H-Kennzeichen (historisch) beantragen
- Kfz - Halterauskunft zu einem Kfz beantragen
- Kfz - In das Ausland überführen (Export-Fahrzeug)
- Kfz - Neuer Halter innerhalb des Landkreises PM auf ein bereits zugelassenes Kfz
- Kfz - Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe (06-Kennzeichen)
- Kfz - Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-Kennzeichen)
- Kfz - Saisonkennzeichen
- Kfz - Spielkennzeichen für Dreharbeiten beantragen
- Kfz - Technische Änderungen
- Kfz - Umkennzeichnung eines Kfz bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(er)
- Kfz - Verkaufsmitteilung an Zulassungsbehörde
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBI (Fahrzeugschein)
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBII (Fahrzeugbrief)
- Kfz - Verschrottung bzw. umweltverträgliche Entsorgung - abgemeldetes Fahrzeug
- Kfz - Wechselkennzeichen
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