Weiterbildung - Förderung der Grundversorgung

Die Grundversorgung der Weiterbildung umfasst insbesondere Angebote der allgemeinen, beruflichen, kulturellen und politischen Bildung.

Hinweise

Das Land fördert die von den Landkreisen für Ihr Gebiet festgelegte Grundversorgung bis zu einer Höhe von 2400 Unterrichtsstunden je 50.000 Einwohner. Als Zwischenempfänger fördert der Landkreis Potsdam-Mittelmark anerkannte Bildungseinrichtungen, die im Landkreis ansässig sind. Andere können bei Bedarf berücksichtigt werden.

Verlauf

Formloser Antrag auf Genehmigung der Weiterbildungsangebote zur Grundversorgung bis zum 15. September für das Folgejahr. Als Anlage ist die vollständige Programmplanung beizufügen. Bis zum 15.11. werden auf Vorschlag des Regionalen Weiterbildungsbeirates beim Landkreis Potsdam-Mittelmark die Abstimmung der Angebote und die Entscheidungen über die jeweiligen Anteile an der Grundversorgung getroffen. Bis zum 15.12. ist von der Bildungseinrichtung ein schriftlicher Antrag (Antragsformular) an den Landkreis Potsdam-Mittelmark auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Grundversorgung nach dem BbgWBG zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

1. formloser Antrag (bis 15.09.) mit folgenden Unterlagen:

  • Name, Anschrift, Sitz des Antragstellers
  • Anerkennungsbescheid des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
  • Programmplanung (geplanter Umfang, Inhaltsbereiche, Veranstaltungsorte, Zielgruppen, Teilnehmergebühren)

2. Antrag (Formular) auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Grundversorgung nach dem BbgWBG bis zum 15.12.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
FD Schülerbeförderung, Kultur und Sport
Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Telefon: 033841-91-442
Telefax: 033841-91-364
E-Mail: kultur@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Postanschrift:
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
nach Vereinbarung
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz – BbgWBG) vom 15.12.1993 (GVBl.I/93, S.498), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25.Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]),
  •  Verordnung zur Grundversorgung und Förderung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (Weiterbildungsverordnung – WBV),

  • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (FörGrv-BbgWBG)

 


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