Vollstreckung
Nach erfolglosem Mahnverfahren ist die Vollstreckungsbehörde für die zwangsweise Beitreibung der Forderungen des Landkreises sowie für Dritte Gläubiger im Rahmen der Amts- und Vollstreckungshilfe zuständig.
Gebühren
je nach Verfahrensart: Grund-, Pfändungs-, Versteigerungs- oder Verwertungsgebühr, Wegnahmegebühr und Auslagen, Gebühr für die Abnahme einer Vermögensauskunft, Androhungsgebühr, Festsetzungsgebühr
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Finanzen
- Kreiskasse -
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
E-Mail: vollstreckung@ potsdam-mittelmark.de
Sitz:
Papendorfer Weg 1
14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 910 (Servicecenter)
Telefax: 033841 91-520
Öffnungszeiten
Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag
nach Vereinbarung
Rechtliche Grundlagen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz
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