Tierhandel und Tiertransport

Bei Tiertransporten innerhalb der Europäischen Union und in Drittländer ist eine amtstierärztliche Beaufsichtigung vor und während der Verladung erforderlich.

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Hinweise

Es dürfen nur Tiere verladen und transportiert werden, die die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen des Mitgliedsstaates oder Drittlandes und die tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Transportfähigkeit erfüllen.

Gebühren

Gebühren werden laut Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg erhoben

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 3 - Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit
und Schülerbeförderung
Fachdienst Veterinärwesen
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
fb3@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Besucheranschrift:
Potsdamer Straße 18
Haus 1
14776 Brandenburg

Telefon: 03381 533-271
Telefax: 03381 533-269

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
nach vorheriger Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

  • Tiergesundheitsgesetz
  • Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung,
  • Tierschutzgesetz,
  • Tierschutztransportverordnung,
  • EU(VO) 1/2005

Übersicht Dienstleistungen
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