Veranstaltungen auf Straßen - Erlaubnis

Erlaubnis für Veranstaltungen, für Straßen, die mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden

Hinweise

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Monaten

Verlauf

1. Antragstellung
2. Anhörung der beteiligten Behörden
3. Genehmigung/Ablehnung

Erforderliche Unterlagen

Antrag Veranstaltung, Veranstaltererklärung, Veranstalterhaftpflichtversicherung, öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Veranstalter und Straßenbaulastträger, sofern eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung von Verkehrszeichen erforderlich ist

Dokumente

Veranstaltererklaerung 1
(PDF, 0.01 MB)
Veranstaltung 1
(PDF, 0.02 MB)

Gebühren

10,20 bis 767,00 Euro, bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand 767,00 bis 2.301,00 Euro

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Sitz:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)

Telefon: 03327 739-0

Telefax: 03327 / 739-260 

Ansprechpartner/innen StVO für folgende Bereiche:

Frau Wendt, Telefon: 03327 / 739-240 für die Ämter und Gemeinden Bad Belzig, Groß Kreutz (Havel), Michendorf, Niemegk

Frau Hummel, Telefon: 03327 / 739232 für die Ämter und Gemeinden Brück, Wiesenburg/Mark, Nuthetal, Kloster Lehnin, Ziesar

Frau Fistler, Telefon 03327 / 739-236 für die Ämter und Gemeinden Beelitz, Schwielowsee, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Seddiner See

Herr Macholdt, Telefon 03327 / 739-285 für die Ämter und Gemeinden Treuenbrietzen, Beetzsee, Wusterwitz

Öffnungszeiten

Dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

§ 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, §§ 1,2,4 und Gebührennummer 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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