Veranstaltungen auf Straßen - Erlaubnis
Erlaubnis für Veranstaltungen, für Straßen, die mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden
Hinweise
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Monaten
Verlauf
1. Antragstellung
2. Anhörung der beteiligten Behörden
3. Genehmigung/Ablehnung
Erforderliche Unterlagen
Antrag Veranstaltung, Veranstaltererklärung, Veranstalterhaftpflichtversicherung, öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Veranstalter und Straßenbaulastträger, sofern eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung von Verkehrszeichen erforderlich ist
Dokumente
Gebühren
10,20 bis 767,00 Euro, bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand 767,00 bis 2.301,00 Euro
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
fb2@ potsdam-mittelmark.de
Sitz:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon: 03327 739-0
Telefax: 03327 / 739-260
Ansprechpartner/innen StVO für folgende Bereiche:
Frau Wendt, Telefon: 03327 / 739-240 für die Ämter und Gemeinden Bad Belzig, Groß Kreutz (Havel), Michendorf, Niemegk
Frau Hummel, Telefon: 03327 / 739232 für die Ämter und Gemeinden Brück, Wiesenburg/Mark, Nuthetal, Kloster Lehnin, Ziesar
Frau Fistler, Telefon 03327 / 739-236 für die Ämter und Gemeinden Beelitz, Schwielowsee, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Seddiner See
Herr Macholdt, Telefon 03327 / 739-285 für die Ämter und Gemeinden Treuenbrietzen, Beetzsee, Wusterwitz
Öffnungszeiten
Dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
§ 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, §§ 1,2,4 und Gebührennummer 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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