qualifizierter Krankentransport
Die Aufgabe des Rettungsdienstes ist es auch , kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern.
Hinweise
Bitte achten Sie darauf, dass eine Verordnung zur Krankenbeförderung vorliegt.
Die Anmeldung des Transportes in der Regionalleitstelle Brandenburg kann durch den Arzt oder durch Sie erfolgen. Bitte beachten Sie dabei, dass Fahrten mit dem Krankentransportwagen vor dem Transport von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden müssen.
Für die Bestellung eines Krankentransportwagens nutzen Sie bitte die Rufnummer:
Telefon: 03381 19222
Fax: 03381 623-151
Verlauf
Wenn die Notwendigkeit eines Krankentransportes durch einen Arzt festgestellt wurde, erhalten die Patienten eine Verordnung zur Krankenbeförderung. Diese ist dem Rettungsdienstpersonal mit der Angabe Ihrer Krankenversicherung zu übergeben. Die Daten sind für die Kostenübernahme erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
unter anderem:
Gesundheitskarte
Verordnung zur Krankenbeförderung
Gebühren
Die Gebühr des Krankentragsportwagens richtet sich nach der Gebührensatzung des Rettungsdienstes.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Rettungswesen
Besucheradresse:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 03327 / 739 - 0
Telefax: 03327 / 739 - 290
E-Mail: fb2@
potsdam-mittelmark.de
Postanschrift:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg
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