qualifizierter Krankentransport

Die Aufgabe des Rettungsdienstes ist es auch , kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige  Personen, die keine Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern.

 

Hinweise

Bitte achten Sie darauf, dass eine Verordnung zur Krankenbeförderung vorliegt.

Die Anmeldung des Transportes in der Regionalleitstelle Brandenburg kann durch den Arzt oder durch Sie erfolgen. Bitte beachten Sie dabei, dass Fahrten mit dem Krankentransportwagen vor dem Transport von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden müssen.

Für die Bestellung eines Krankentransportwagens nutzen Sie bitte die Rufnummer:

Telefon: 03381 19222
Fax:      03381 623-151

Verlauf

Wenn die Notwendigkeit eines Krankentransportes durch einen Arzt festgestellt wurde, erhalten die Patienten eine Verordnung zur Krankenbeförderung. Diese ist dem Rettungsdienstpersonal mit der Angabe Ihrer Krankenversicherung zu übergeben. Die Daten sind für die Kostenübernahme erforderlich.

 

Erforderliche Unterlagen

unter anderem:

Gesundheitskarte

Verordnung zur Krankenbeförderung

Gebühren

Die Gebühr des Krankentragsportwagens richtet sich nach der Gebührensatzung des Rettungsdienstes.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Rettungswesen

Besucheradresse:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 03327 / 739 - 0
Telefax: 03327 / 739 - 290
E-Mail: fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

 

Postanschrift:
Landkreis Potsdam-Mittelmark 
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Rechtliche Grundlagen

 Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg


Übersicht Dienstleistungen
Übersicht Dienstleistungen A-Z
Zum Seitenanfang