Jugendfischereischein

Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 8. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr bedürfen für das Angeln mit der Friedfischrute im Land Brandenburg keines Fischereischeines, hier ist der Erwerb einer Angelkarte und der Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe ausreichend.
Wird von den Kindern und Jugendlichen beabsichtigt, die Angelfischerei in einem anderen Bundesland auszuüben, kann auf Antrag ein Jugendfischereischein erteilt werden. Bitte informieren Sie sich im betreffenden Bundesland, inwieweit der brandenburger Jugendfischereischein notwendig ist und anerkannt wird.
Fachdienstseite: untere Fischereibehörde
Hinweise
Die Anerkennung des brandenburgischen Jugendfischereischein in den anderen Bundesländern erfolgt nach dortigem Landesrecht, insbesondere zum Mindestalter und Umfang der Berechtigung gibt es Abweichungen.
Bei der beabsichtigten Verwendung im Ausland, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Landesvertretung.
Wichtig: Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres dürfen im Land Brandenburg nicht angeln!
Verlauf
Der Jugendfischereischein wird auf Antrag befristet bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt oder rechtsmittelfähig versagt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Jugendfischereischein (siehe Dokumente)
- 1 Passbild
Dokumente
Gebühren
- 2,50 Euro
Neben der Gebühr wird auf Antrag folgende Fischereiabgabe für das Land Brandenburg auf Antrag erhoben:
- Kinder u. Jugendliche (8.- 17 Jahre) für 1 Kalenderjahr: 2,50 €
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernnat 3 - Gesundheit, Landwirtschaft und Veterinärwesen
Fachdienst 38 - Fischerei, Jagdwesen und ÖRE
Untere Fischereibehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
E-Mail: jagd-fischerei@ potsdam-mittelmark.de
Telefax: 03381 533269
Telefon:
Frau Wehe: 03381 53-3149
Öffnungszeiten
Dienstag, 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
Besucheranschrift (Nicht für Post verwenden!):
Potsdamer Straße 18 / Haus 1
Zimmer 224
14776 Brandenburg an der Havel
Rechtliche Grundlagen
Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
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