Glückwünsche zu Alters- und Ehejubiläen
Das Bundespräsidialamt bzw. die Staatskanzlei sowie der Landrat gratulieren Jubilaren zum 60., 65., 70., und 75. Hochzeitstag sowie ab dem 100. Geburtstag und folgende. Überbringer der Glückwünsche ist immer ein/e Vertreter/Vertreterin des Landkreises in Abstimmung mit der Verwaltung der zuständigen Stadt, Gemeinde oder des Amtes.
Hinweise
Geburtstage ab dem 100. Geburtstag können dem Landkreis nach Einwilligung durch den/die Jubilar/in durch die jeweils zuständigen Einwohnermeldeämter mitgeteilt werden. Bevorstehende Ehejubiläen können Angehörige oder auch die Kommunen ebenfalls nach Einholung des Einverständnisses der betroffenen Eheleute dem Landkreis bis 4 Wochen vor dem Termin mitteilen.
Verlauf
Nach Bekanntgabe des Jubiläums wird alles Weitere seitens des Landkreises organisiert (Anforderung der Glückwunschschreiben vom Bundespräsidialamt, Staatskanzlei; Terminabstimmung...).
Erforderliche Unterlagen
Folgende Angaben sind notwendig:
Vorname, Name, Anschrift der/des Jubilare/s
bei Ehejubiläen das Datum der Eheschließung/
bei Altersjubilaren das Geburtsdatum
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Stabsbereich des Landrates
Sitz: Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig
Telefon 033841 91-320 Telefax: 033841 91-444
E-Mail: buergerservice@ potsdam-mittelmark.de
Anschrift Postfach 1138 14801 Bad Belzig
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 14:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
Bekanntmachung der Staatskanzlei vom 09.03.1992, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 22 vom 08.04.1992 VO über regelmäßige Datenübermittlung der Meldebehörden vom 26.10.1992 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Nr. 64 vom 12.11.1992, § 7)
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