Kfz - Fabrikneues Fahrzeug anmelden (Erstzulassung)

Ab sofort haben Sie auch die Möglichkeit mit Hilfe des Onlinedienstes i-Kfz Ihr fabrikneues Fahrzeug zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr anzumelden. Damit entfällt der Besuch bei der Behörde.

Sie haben ein fabrikneues Kfz erworben? Dann beachten Sie bitte nachfolgende Punkte:

Bei Finanzierung des Fahrzeuges fordern Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Ihrer Bank an. Sobald das Dokument von der entsprechenden Stelle angefordert wurde, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in der Zulassungsbehörde vorliegt. 

Sie möchten vorab schon Ihr Wunschkennzeichen reservieren? Hier geht es zur Online-Reservierung

Handelt es sich bei dem Neufahrzeug und ein Import-Fahrzeug, also um ein Fahrzeug aus dem Ausland,  dann müssen Sie nach dem Punkt Kfz - Aus dem Ausland einführen (Import-Fahrzeuge) verfahren.

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung 

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.remove-this.potsdam-mittelmark.de

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • EU-Typgenehmigung (Übereinstimmunsbescheinigung oder CoC- Datenbescheinigung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln,Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
  • ggf. Eigentumsnachweis
  • ggf. Datenblatt
  • ggf. Gutachten zur Erlangung der Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV
  • ggf. bei Zulassung auf einen Minderjährigen Einwilligungserklärung beider Elternteile sowie beide Personalausweise im Original
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Gebühren

Grundgebühr

  • Zuteilung Kennzeichen 30,00 EUR

Zusatzgebühren

  • Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV  39,50 EUR
  • Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
  • Feinstaubplakette 5,00 EUR
  • Neuausstellung ZB II 3,80 EUR 
  • Sicherungsübereignung Bankbrief 10,20 EUR
  • Versand Bankbrief 5,10 EUR
  • Technik manuell erfassen  15,30 EUR
  • Kennzeichenreservierung 2,60 EUR
  • Wunschkennzeichen 10,20 EUR
  • Klebesiegel (je Klebesiegel 0,30 EUR)

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

So finden Sie uns


Übersicht Dienstleistungen
Übersicht Dienstleistungen A-Z
Zum Seitenanfang