Antrag auf Fahrgastbeförderung (P-Schein)

Wer geschäftlich Fahrgäste befördert benötigt eine zusätzliche Erlaubnis. Genauere Informationen finden Sie im Personenbeförderungsgesetz.

Hinweise

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht notwendig für:

  • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundes-/Polizei und des Katastrophenschutzes
  • Krankenkraftwagen der Rettungsdienste nach BbgRettG und der Feuerwehr
  • Besitzer der Fahrerlaubnisklassen D oder D1
    (Nicht bei Nutzung von Taxi und Mietwagen)

Voraussetzungen

  • Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenkraftwagenfahrer 19 Jahre

Antragstellung nur in der Fahrerlaubnisbehörde vor Ort.

Bitte beachten!
Sollten Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sein,
ist dieser zeitgleich umzutauschen. Dabei handelt es sich um
eine separate Dienstleistung, die Sie hier finden.

Informationen zu weiteren Dienstleistungen und Öffnungszeiten
finden Sie auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie eines gültigen Personalausweises
    oder anderer Ausweisdokumente
  • Kopie Führerschein
  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Leistungstest* (nicht älter als 1 Jahr)
  • Behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis Schulung Erste Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
  • Ggf. Fachkundeprüfung

*bei erster Beantragung oder ab einem Alter von 60 Jahren

Gebühren

43,90€ (Ersterteilung und Erweiterung)
38,00€ (Verlängerung)
21,50€ (Änderung bzw. Ergänzung)

Ansprechpartner

Postanschrift

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
E-Mail fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de


Besucheradresse

Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 03327 / 739 - 0
Telefax: 03327/739-229 

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