Biotopschutz: Ausnahmen und Befreiungen
Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz vom § 30 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. § 18 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz.
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unteren Naturschutzbehörde
Erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung und Bearbeitung des Antrages (einschließlich der Einbeziehung der anerkannten Naturschutzverbände gemäß § 36 BbgNatSchAG) werden folgende Unterlagen in jeweils vierfacher Ausführung benötigt:
- Übersichtsplan, Ortsplan o. ä. (ca. 1 : 25.000) mit Lagemarkierung (Angabe Kreis, Gemarkung),
- Lageplan (1 : 5.000 bis 1 : 10.000) mit Eintragung der Lage des Vorhabens,
- Flurkarte mit Eintragung der Fläche (Angabe Flur und Flurstück),
- Größe der beantragten Fläche in ha oder qm,
- Beschreibung der jetzigen örtlichen Verhältnisse: Zustand der Natur, natürliche Gegebenheiten (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild, Bäume, geschützte Biotope, Rote-Liste-Arten etc.), jetzige Nutzung, Nutzungsverteilung,
- Bestehende Planungen und Festsetzungen, z. B. Flächennutzungsplan (ggf. inkl. Landschaftsplan), Bebauungsplan (ggf. inkl. Grünordnungsplan), Haupt-/Abschlussbetriebsplan nach Bergrecht u. a. m.,
- Begründung des Vorhabens,
- Beschreibung des Vorhabens: technische Planung, Eingriffsbehandlung, Eingriff z. B. Versiegelung, Hoch-/Tiefbaumaßnahmen, Beseitigung von Gehölzen/Grünflächen,
- Bestandsplan, Bestandsbeschreibung (Bewertung der Empfindlichkeit),
- Eingriffsbeschreibung (entfallender Bestand, ggf. Plandarstellung),
- Bewertung des Eingriffs, Wirkung auf den Bestand, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,
- Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung und zum Ausgleich/Ersatz von Beeinträchtigungen,
- Beschreibung der beabsichtigten Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen inkl. der vorgesehenen Flächen (jeweils sofern zutreffend).
Gebühren
30 bis 5000 Euro
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Team Naturschutz
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
naturschutz@
potsdam-mittelmark.de
Besucheradresse:
Teltow
Am Teltowkanal 7
Öffnungszeiten
Montag
nach vorheriger Vereinbarung
Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00
Mittwoch
nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag
nach vorheriger Vereinbarung
Freitag
nach vorheriger Vereinbarung
Rechtliche Grundlagen
- § 30 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m.
- § 18 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz
Übersicht Dienstleistungen
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