Biotopschutz: Ausnahmen und Befreiungen

Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz vom § 30 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. § 18 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz.

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unteren Naturschutzbehörde

Erforderliche Unterlagen

Zur Prüfung und Bearbeitung des Antrages (einschließlich der Einbeziehung der anerkannten Naturschutzverbände gemäß § 36 BbgNatSchAG) werden folgende Unterlagen in jeweils vierfacher Ausführung benötigt:

  • Übersichtsplan, Ortsplan o. ä. (ca. 1 : 25.000) mit Lagemarkierung (Angabe Kreis, Gemarkung),
  • Lageplan (1 : 5.000 bis 1 : 10.000) mit Eintragung der Lage des Vorhabens,
  • Flurkarte mit Eintragung der Fläche (Angabe Flur und Flurstück),
  • Größe der beantragten Fläche in ha oder qm,
  • Beschreibung der jetzigen örtlichen Verhältnisse: Zustand der Natur, natürliche Gegebenheiten (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild, Bäume, geschützte Biotope, Rote-Liste-Arten etc.), jetzige Nutzung, Nutzungsverteilung,
  • Bestehende Planungen und Festsetzungen, z. B. Flächennutzungsplan (ggf. inkl. Landschaftsplan), Bebauungsplan (ggf. inkl. Grünordnungsplan), Haupt-/Abschlussbetriebsplan nach Bergrecht u. a. m.,
  • Begründung des Vorhabens,
  • Beschreibung des Vorhabens: technische Planung, Eingriffsbehandlung, Eingriff z. B. Versiegelung, Hoch-/Tiefbaumaßnahmen, Beseitigung von Gehölzen/Grünflächen,
  1. Bestandsplan, Bestandsbeschreibung (Bewertung der Empfindlichkeit),
  2. Eingriffsbeschreibung (entfallender Bestand, ggf. Plandarstellung),
  3. Bewertung des Eingriffs, Wirkung auf den Bestand, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,
  4. Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung und zum Ausgleich/Ersatz von Beeinträchtigungen,
  • Beschreibung der beabsichtigten Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen inkl. der vorgesehenen Flächen (jeweils sofern zutreffend).

Gebühren

30 bis 5000 Euro

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Team Naturschutz
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
naturschutz@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Besucheradresse:
Teltow
Am Teltowkanal 7

Öffnungszeiten

Montag
nach vorheriger Vereinbarung

Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00

Mittwoch
nach vorheriger Vereinbarung

Donnerstag
nach vorheriger Vereinbarung

Freitag
nach vorheriger Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

  • § 30 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m.
  • § 18 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz

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