Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-BAföG)

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - das sogenannte "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel Meisterkursen oder anderen Lehrgängen, die auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereiten.

Ziel ist es, Sie als Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und damit einen Anreiz zum Schritt in die Selbständigkeit zu schaffen.

Weitere Informationswünsche, Anträge und Nachfragen zur Aufstiegsfortbildungsförderung können Sie an das Amt für Ausbildungsförderung richten.

Hinweise

Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt mit Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat.

Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbstständigen Abschnitten (Maßnahmeabschnitte, zum Beispiel Meisterkurse Teil I bis IV) bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantragt werden, dass heißt spätestens am letzten Unterrichtstag des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beim Amt für Ausbildungsförderung vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

siehe Links 

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziale Leistungen
Amt für Ausbildungsförderung
Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-368
Telefax: 033841 91-185
E-Mail: sozialamt@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Postanschrift:
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Das Amt für Ausbildungsförderung ist mittwochs telefonisch nicht erreichbar.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass insbesondere zum Schuljahresbeginn keine telefonischen Auskünfte zum Eingang einzelner Anträge und nachgereichter Unterlagen gegeben werden können.

Rechtliche Grundlagen

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

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