Sonn- und Feiertagsfahrverbot Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Verkehrs von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr außer die in § 30 Abs. 3 StVO ausgenommenen Beförderungen
Verlauf
- Antragstellung
- Prüfung der Unterlagen
- Genehmigung/Ablehnung
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Antrag-Rückseite auf Genehmigung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO
- Fracht- und Begleitpapiere
- Falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km handelt, eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
- Für grenzüberschreitenden Verkehr ein Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf LKW
- Kfz.- und Anhängerschein.
Für ausländische Kfz, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich. - Bei Beantragung einer Dauerausnahmegenehmigung ist die Dringlichkeit der Beförderung durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen oder sonst glaubhaft zu machen.
Dokumente
Gebühren
10,20 bis 767,00 Euro je Fahrzeug entsprechend dem Beförderungsumfang und dem Aufwand bei der Bearbeitung
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
fb2@ potsdam-mittelmark.de
Sitz:
Am Gutshof 1- 7
14542 Werder (Havel)
Telefon:
03327 739-237
Telefax:
03327 739-260
Ansprechpartnerin:
Frau Bürger
Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und díe dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften
- §§ 1, 2, 4 und Gebührennummer 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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