Aufenthalt für Staatsangehörige der EU- und der EWR-Staaten und der Schweiz

Nach erfolgter Anmeldung bei dem Einwohnermeldeamt ist eine weitere Vorsprache in der Ausländerbehörde nicht nötig. Das Einwohnermeldeamt übermittelt die Daten an die Ausländerbehörde.

Familienangehörige, die nicht selbst die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes besitzen, erhalten eine Aufenthaltskarte. Diese kann nur in der Ausländerbehörde ausgestellt werden. Das gleiche gilt für Staatsangehörige der Schweiz und deren Familienangehörige.

Hinweise

Sollte in Ausnahmefällen die Nummer Ihres Reisepasses nicht Bestandteil der Übermittlung sein, werden Sie durch die Ausländerbehörde eingeladen.

Bürger aus den neuen EU-Ländern unterliegen bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit der Arbeitsgenehmigungspflicht und müssen daher bei der zuständigen Außenstelle der Bundesagentur für Arbeit die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung (Arbeitserlaubnis) beantragen.

Da wir nunmehr Formulare zur Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels einkaufen und diese urheberrechtlich geschützt sind, können wir Ihnen diese nicht mehr auf dieser Seite anbieten. Die Antragsvordrucke für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels liegen im Wartebereich der Ausländerbehörde aus.

Dokumente

Vollmacht eAT 1 3
(PDF)

Gebühren

8,00 Euro bis 28,80 Euro (je nach Sachverhalt). Die Gebühren sind in Form von Bargeld zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass wir keine 500,00 Euro-Scheine annehmen!

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 6 - Soziales, Arbeit und Migration
Fachdienst Ausländerbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
abh@potsdam-mittelmark.de

Sitz:
Am Gutshof 1 - 7
14542 Werder (Havel)

Telefax:
033841 91-768

 Telefonische Erreichbarkeit:

03327 739 400

Telefonzeiten:

Mo - Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Fr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten

Der Besuch dieser Behörde ist zur Zeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem elektronischen Wege möglich. Schreiben Sie bitte kurz Ihr Anliegen auf und senden Sie es an folgende E-Mail Adresse: abh@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Termine können Sie unter termin-abh@remove-this.potsdam-mittelmark.de vereinbaren.

Telefonische Erreichbarkeit:

03327 739 400

Telefonzeiten:

Mo - Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Fr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

Freizügigkeitsgesetz/EU


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