Angelveranstaltungen/Gemeinschaftsfischen

Gemeinschaftsfischen und ähnliche Angelveranstaltungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Fischereibehörde durchgeführt werden und wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.

Fachdienstseite: untere Fischereibehörde

Hinweise

Es handelt sich um Veranstaltungen, bei denen Fangergebnisse abschließend verglichen und bewertet werden und deren Zeitpunkt, Ort und Dauer bekannt gemacht wurden. Jeder Teilnehmer hat, sofern kein Fischereischein erforderlich ist, zumindest den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe mitzuführen.

Verlauf

Der Antrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag Angelveranstaltung (siehe Dokumente)

mit

Zustimmungserklärung des Fischereiausübungsberechtigten für das betreffende Gewässer

Gebühren

je beantragter Veranstaltung: 5,00 Euro

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernnat 3 - Gesundheit, Landwirtschaft und Veterinärwesen
Fachdienst 38 - Fischerei, Jagdwesen und ÖRE
Untere Fischereibehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

E-Mail: jagd-fischerei@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Telefax: 03381 533269

Telefon:
Frau Wehe: 03381 53-3149

Öffnungszeiten

Dienstag, 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr 

Besucheranschrift (Nicht für Post verwenden!):
Potsdamer Straße 18 / Haus 1
Zimmer 224
14776 Brandenburg an der Havel

Rechtliche Grundlagen

  • Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
  • Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)

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