Kinderschutz - Gemeinsam in Verantwortung
Kinder können dann gesund und sicher aufwachsen und sich körperlich, psychisch, emotional und sozial gut entwickeln, wenn ihre Grundbedürfnisse befriedigt werden. Kinder haben das Bedürfnis nach:
- beständigen und liebevollen Beziehungen
- körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit
- entwicklungsgerechten Erfahrungen
- Grenzen und Strukturen
- stabilen, unterstützenden Gemeinschaften
- einer sicheren Zukunft
Sind all diese Bedürfnisse ausreichend gestillt, so kann man davon ausgehen, dass die Kinder sich positiv entwickeln und aufwachsen können. In erster Linie sind die Eltern die Experten für ihre Kinder, die deren Wohl sichern.
Allerdings ist dies nicht immer der Fall und dann benötigen Familien Unterstützung.
Es gibt viele Angebote und Fachkräfte, die Eltern dabei unterstützen können, dass sie zum Wohl ihrer Kinder handeln.
Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet alle Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben, zur Zusammenarbeit beim Thema Kinderschutz. Das Wohl des Kindes hat höchste Priorität.
Größtmögliche Sicherheit für Kinder entsteht, wenn es eine Verantwortungsgemeinschaft der Fachkräfte gibt und jeder sensibel und fürsorglich aus seiner Profession heraus, den Blick auf die Kinder, die Familien und deren Lebenslagen richtet, um frühzeitig problematische Entwicklungen zu erkennen und Unterstützung anzubieten.
Rat und Hilfe finden Sie hier:
Koordinatorin Kinderschutz
Frau Seidlitz
E-Mail: Angela.seidlitz@potsdam-mittelmark.de
Telefon: 0151 74237051
Kriseneinrichtung im Landkreis Potsdam-Mittelmark:
Inobhutnahmestelle/Kriseneinrichtung SHBB
Krisen-Telefon: 01511 8529509
E-Mail: kriseneinrichtung@ shbb-potsdam.de
sowie bei der Fachstelle Kinderschutz der Start gGmbH
- Checkliste Kindeswohlgefährdung
- Checkliste sexuelle Übergriffe
- Checkliste Kindeswohlgefährdung Schule
- Checkliste Kindeswohlgefährdung für Berufsgeheimnisträger gem. § 4KKG
- Kinderschutzlandkarte des Landes Brandenburg
Unterlagen zur Orientierung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- Gesetzestexte § 8a, § 72 Abs.1, § 72 a SGB VIII, DSGVO
(Anlage 1 der § 8a – VB) - Ablaufschema/Handlungsablauf zur Umsetzung des § 8a Abs. 4 SGB VIII
(Anlage 2 der § 8a – VB) - Übersicht „Gewichtige Anhaltspunkte/Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung
(Anlage 3 der § 8a – VB) - Übersicht über insoweit erfahrene Fachkräfte (Insofa)
(Anlage 5 der § 8a – VB) - Ablaufschema/Handlungsablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Fachdienst Kinder Jugend und Familie
(Anlage 6 der § 8a – VB)
Formulare zur Meldung einer Kindeswohlgefährdung
- Meldebogen zur Mitteilung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gemäß $ 8a Abs. 4 SGB VIII
(Anlage 4 der § 8a –VB) - Dokumentation zum Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft
(Anlage 4a – der § 8a – VB) - Dokumentation zum Gespräch mit Erziehungsberechtigten
(Anlage 4b – der § 8a – VB) - Anhaltsbogen zur Kindeswohlgefährdung Altersgruppe 0 – 10 für ein vertiefendes Gespräch zwischen Fachkräften
- Leitfragen zur Kindeswohlgefährdung im Säuglingsalter
Wichtige Telefonnummern
Möglichkeiten für Eltern
Eltern sind Spezialisten für ihre Kinder und Kinderschutz beginnt in der Familie!
Er gelingt dann:
- wenn es Familien mit ihren Kindern gut geht
- wenn Eltern in der Lage sind, die Bedürfnisse ihrer Kinder wahrzunehmen und auf sie einzugehen
- wenn Eltern ihre Kinder fördern und sie stark machen
- wenn Eltern aufmerksam und wachsam sind und mit ihren Kindern in gutem Kontakt stehen
- wenn Eltern auch in schwierigen Lebenssituationen ihre Kinder im Blick behalten
- wenn Eltern sich trauen und bereit sind, in schwierigen Lebenslagen Unterstützung für sich und ihre Familie einzuholen
- wenn Eltern Vertrauen in die bestehenden Unterstützungssysteme haben
Im Zusammenleben von Eltern und Kindern ergeben sich neben vielen schönen Zeiten auch durchaus problematische Situationen, die es zu bewältigen gilt. Oft helfen Gespräche mit Fachkräften von Beratungsstellen, mit denen gemeinsam nach Lösungen geschaut werden kann.
Hier finden Sie Ansprechpartner*innen:
www.erziehungs-und-familienberatung.de
Nummer gegen Kummer – Elternberatungstelefon: 0800 111 0550
Onlineberatung für Eltern: bke-elternberatung.de
Manchmal reichen Gespräche allerdings nicht aus, um belastende Situationen in der Familien, die auch zu kindeswohlgefährdenden Situationen führen können, zu stoppen. Dann haben Eltern ein Recht auf eine Hilfe zur Erziehung und sollten sich an ihr Jugendamt wenden, damit sich problematische Entwicklungen nicht verfestigen.
Hier gelangen Sie zum Jugendamt:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
FD Kinder,Jugend und Familie
Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Telefon: 03381 - 533223
Telefax: 033841 91136
E-Mail: jugendamt@potsdam-mittelmark.de
Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche werden mit ihren Sorgen, Ängsten und Nöten ernst genommen. Gelebte Kinderrechte und ganz besonders das Recht auf gewaltfreie Erziehung sind der beste Schutz vor Kindeswohlgefährdung.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine eigenständige Beratung – auch ohne ihre Eltern – und können sich selbst an das Jugendamt wenden.
Im Jugendamt könnt ihr Auskunft bekommen von Frau Seidlitz:
E-Mail: Angela.seidlitz@ potsdam-mittelmark.de
Telefon: 0151 74237051
oder ihr ruft folgende Telefonnummer an – dort findet ihr auch Beratung für eure Probleme:
Kinder- und Jugendtelefon - Nummer gegen Kummer: 116111
Es gibt interessante Internetseiten des Kinderschutzbundes, die euch über eure Rechte informieren. Schaut mal nach:
- Für Kinder unter 12 Jahren: www.kinder-haben-rechte.org
- Für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren: www.jugend-hat-rechte.org
Möglichkeiten für Fachkräfte
Wer sind die Fachkräfte? Alle Menschen, die mit Kindern arbeiten und zu tun haben: Erzieher*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen, Psycholog*innen, Berater*innen, Sozialarbeiter*innen, Trainer*innen.
Eine Gefährdungseinschätzung ist keine leichte Aufgabe, denn es gibt häufig Unsicherheiten, ob eine kindeswohlgefährdende Situation vorliegt.
Sie, als Fachkraft, bemerken, dass sich ein Kind nicht wohl fühlt und es ihm nicht gut geht. Sie beobachten eine Verhaltensveränderung bei dem Kind bzw. dem/der Jugendlichen und können sich dies nicht erklären. Sie können die Eltern nicht für ein Gespräch gewinnen, das zur Klärung beitragen könnte.
Was ist dann zu tun?
- Wann und wie spricht man Familien an?
- Wie können Sie Klarheit für sich und Sicherheit für das Kind erlangen und ab welchem Zeitpunkt ist das Jugendamt einzubeziehen?
Seit Oktober 2005 ist es gesetzlich festgelegt, dass die Fachkräfte, deren gesetzliche Arbeitsgrundlage das Sozialgesetzbuch VIII ist (Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen), eine Verpflichtung haben, eine strukturierte Gefährdungseinschätzung und weitere Handlungsschritte vorzunehmen sowie eine besonders qualifizierte Fachkraft hinzuzuziehen.
Seit Januar 2012 hat der Gesetzgeber im Bundeskinderschutzgesetz auch entsprechende Regelungen für weitere Berufsgruppen festgeschrieben (Lehrer*innen, Ärzt*innen, Psycholog*innen, Hebammen/Entbindungspfleger, Angehörige weiterer Heilberufe, Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater*innen, Suchtberater*innen, Schwangerenkonfliktberater*innen).
Es geht immer um ein sensibles, abgestimmtes Handeln in einem schwierigen Feld, das nicht zu den typischen Aufgaben der jeweiligen Berufsgruppen gehört. Daher hat der Gesetzgeber für Sie einen Beratungsanspruch festgelegt, damit eine sichere Einschätzung erfolgen kann.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark stellt diesbezüglich einen Pool insoweit erfahrener Fachkräfte zur Verfügung, die Sie konstenfrei zur Beratung nutzen können. Eine Übersicht über die insoweit erfahrenen Fachkräfte finden Sie auf dieser Website im Bereich Unterlagen.
Darüber hinaus bietet der Landkreis Potsdam-Mittelmark für Fachkräfte die Fortbildung "Mehr Handlungssicherheit im präventiven Kinderschutz" an. Alle Informationen dazu finden Sie in unten stehendem Flyer.
Flyer Fortbildung zum präventiven Kinderschutz