Kindertagesbetreuung - Finanzierung von Kitas

Im KitaG des Landes Brandenburg sind Grundsätze zur Finanzierung geregelt. Jeder örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) hat spezielle Formen in der Umsetzung entwickelt. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist der Fachdienst Finanzhilfen für Familien für die Finanzierung der Betreuungsangebote in Kitas/Einrichtungen zuständig.

Im Landkreis gibt es neben den klassischen Kita und Tagespflege noch weitere alternative Betreuungsangebote, wie z.B. die Verlässliche Eltern-Kind-Gruppe (vorrangig für in der bis zum 3. Lebensjahr) und die Integrierte Kindertagesbetreuung i.V.m. der verlässlichen Halbtagsgrundschule IKTB (Angebote nur im Grundschulalter).

 

Finanzierung von Kindertagesstätten

 Die Kindertagesstätten werden finanziert durch die Eigenleistung des Trägers, durch die Kostenbeiträge der Eltern (mehr siehe Kindertagesbetreuung - Kostenbeitragssatzungen, -ordnungen), der Zuschüsse zum notwendigen pädagogischen Personal des Jugendamtes (Fachdienst Finanzhilfen für Familien) und den Zuschüssen der zuständigen Gemeinden, in der sich die Kitas befindet oder der Gemeinden, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt (das Kind wohnt) hat. Die Zuschüsse der Gemeinden nach § 16 Abs. 3 KitaG werden in einem vom Fachdienst Finanzhilfen für Familien geleiteten Verfahren geprüft und nach der Beratung in einer Entgeltkommission werden Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII erstellt, die alle Vertragspartner unterzeichnen. Grundlage für dieses Verfahren ist eine Rahmenvereinbarung, die jeder Träger beitreten kann. Es ist ein hoch transparentes und nachvollziehbares Verfahren. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind alle Träger dieser Rahmenvereinbarung beigetreten und somit gelten für alle Träger die gleichen fachlichen Standards „Empfehlung zur Ermittlung der Entgelte in Kindertagestätten des Landkreises Potsdam-Mittelmark“ für die Berechnung der Platzkosten. Diese Standards werden regelmäßig evaluiert und vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Im Ergebnis dieser Berechnung werden die Platzkosten Kind/Monat, der höchstmögliche Elternbeitrag und die Zuschüsse, die die zuständige Gemeinden nach § 16 Abs. 3 und 5 KitaG zahlen hat, berechnet.

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