GJA - Gemeinwesenorientierte Jugend- und Jugendsozialarbeit

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark fördert auf Dauer angelegte Angebote der Jugend- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Potsdam-Mittelmark von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe und entsprechende Angebote von Ämtern, Gemeinden und Städten auf diesem Gebiet.

Der Landkreis gewährt dafür Zuwendungen für anteilige Personalkosten von Fachkräften in der Jugend- und Jugendsozialarbeit sowie Zuwendungen für Betriebs- und Unterhaltungskosten, Kosten für inhaltliche Arbeit und Fortbildung (=Sachkosten).

Neben diesen sozialraumbezogenen Angeboten werden auch Angebote mit überregionaler Wirkung für den Landkreis bei einem oder mehreren überregional tätigen Trägern gefördert.

Jugend- und Jugendsozialarbeit ist ein elementarer Bestandteil der sozialen Infrastruktur des Gemeinwesens im Sinne des gesetzlichen Auftrages des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII. Die Förderung gemeinwesenorientierter Jugend- und Jugendsozialarbeit orientiert sich an den jeweils gültigen Qualitätsrichtlinien für Jugend- und Jugendsozialarbeit und den Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses zum Aufgabenfeld.

Fachliche Ansprechpartnerinnen:

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Jugendförderung

für den Bereich Sozialarbeit an Schule:
Andrea Illgen
Tel.: 0160 4717698
E-Mail: andrea.illgen@remove-this.potsdam-mittelmark.de

für die Bereiche Offene Kinder- und Jugendarbeit, Mobile Jugendarbeit und Jugendkoordination:
Paula Moritz
Tel.: 03381 533303
E-Mail: paula.moritz@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Formulare

Qualitätsstandards für Jugendkoordination
Qualitätsstandards für Mobile Jugendarbeit
Qualitätsstandards für Offene Kinder- und Jugendarbeit
Qualitätsstandards für Sozialarbeit an Schulen
Kompetenzprofil Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
GJA Fachkräfte Stammblatt
GJA Jahresbedarf Personal- und Sachkosten
Merkblatt Sach- und Finanzbericht
Deckblatt Sachbericht GJA
Sachbericht GJA
Finanzbericht GJA
Belegliste
Verwaltungsvorschriften Honorare
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung

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