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Informationen und Meldeformular für Reiserückkehrende aus Risikogebieten

Landkarte Europa
Was ist bei der Rückkehr von der Reise zu tun? Wenn Sie in ein Urlaubsland reisen, das als Risikogebiet erklärt wurde oder Sie aus einem Urlaubsland, das während Ihres Aufenthaltes zum Risikogebiet deklariert wurde, nach Deutschland zurückkehren, gilt für Sie die Meldepflicht im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-QuarV) und somit die mindestens 10-tägige Quarantänepflicht. Sie sind damit verpflichtet unverzüglich und ohne Umwege die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft aufzusuchen und das Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark über Ihre Einreise in Kenntnis zu setzen - Informationen dazu hier, das entsprechende →Formular siehe auch Link unten. Einreisende sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt ein negatives Testergebnis auf Covid-19 vorzulegen, dass bescheinigt sein muss. Der Test darf dabei nicht länger als 48 Stunden vor Ihrer Einreise durchgeführt worden sein. Reisende sollten sich in jedem Fall bis 14 Tage nach Einreise auch weiterhin beobachten und bei Auftreten von Symptomen das Gesundheitsamt kontaktieren. Um Ihnen die Kontaktaufnahme zu erleichtern stellt das Gesundheitsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie uns direkt Ihre Einreise / Rückreise mitteilen können.  Meldeformular Reiserückkehr- und Verdachtsmeldung Anwendung: (1)    Speichern Sie die Datei (2)    Füllen Sie die Datei aus (3)    Schicken Sie die ausgefüllte Datei an reiserueckkehr@remove-this.potsdam-mittelmark.de Sollten Sie bereits ein negatives  Covid-19 Testergebnis haben, bitten wir Sie, das Testergebnis zusammen mit dem Meldeformular zu versenden. Sollten Sie noch kein Testergebnis haben, schicken Sie uns zuerst das Meldeformular. Das Testergebnis können Sie später nachreichen. Aktuell ausgewiesene Risikogebiete finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.htmlAusnahmenregelung nach SARS-CoV-2-QuarV des Landes Brandenburg Von der Quarantänepflicht sind Sie befreit, … (1)    wenn Sie uns ein negatives Covid-19 Testergebnis vorlegen. Tests, die bereits im Reiseland durchgeführt wurden, dürfen nicht älter als 48 Std. vor Ihrer Einreise sein. (2)    wenn Sie nur durch das Land Brandenburg durchreisen und das Land auf direktem Weg wieder verlassen. (3)    wenn beruflich zwingenden Gründe vorliegen. Gegebenenfalls ist dies durch den Arbeitgeber zu prüfen und uns schriftlich zu bescheinigen. Achtung: Die Ausnahmeregelungen gelten nur so lange, wie Sie keine Symptome aufweisen!Wichtige Informationen für Reiserückkehrende:Fragen und Antworten zu Coronatests bei Einreisen nach Deutschland (Bundesministerium für Gesundheit)Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und  Rückreisende zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg
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