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Landkreis weitet allgemeine Sozialberatung aus

Mehr Beratung zum Wohngeld im Landkreis organisiert

Mit der bundesweiten Reform des Wohngeldrechtes ist die Zahl der Anspruchsberechtigten gestiegen. Zukünftig sollen bundesweit insgesamt 2 Millionen Haushalte in Deutschland, in Zeiten stark steigender Kostenbelastungen, mit einem verbesserten Wohngeld unterstützt werden. Die Reichweite des Wohngeldes wird durch eine Anhebung des allgemeinen Leistungsniveaus in Kombination mit weiteren Reformelementen erhöht. Somit können zahlreiche Haushalte Wohngeld beziehen, die bislang nicht berechtigt waren. Dies bedeutet, dass etwa dreimal soviel Haushalte künftig Wohngeld beziehen können.
 
Diese Änderung hat weitreichende Folgen: In allen Bundesländern sind aufgrund dieser Gesetzesänderung echte Engpässe in der Umsetzung der Reform entstanden. Auch im Landkreis sind erheblich mehr Anträge gestellt worden.

Wohngeldstelle wird verstärkt

Der Landkreis hat frühzeitig reagiert und die Wohngeldbehörde personell verstärkt. Um die Bürgerinnen und Bürger besser zu informieren, wird die Allgemeine Soziale Beratung (ASB) entsprechend ausgeweitet. Dabei soll die ASB die persönliche und telefonische Beratung zum Thema Wohngeld übernehmen und bei der Antragstellung behilflich sein. Dazu kann die Antragstellung mit bei der ASB erfolgen und auch von den Sozialarbeiter*innen begleitet werden, bis der Antrag vollständig bearbeitungsfähig ist. Danach erfolgt die Überleitung an die Wohngeldbehörde, mit dem entsprechenden Hinweis an Bürger*innen zur aktuellen Bearbeitungszeit. Auf diesem Weg soll der auch Rückstand bei der Bearbeitung verringert werden.

Die Ausweitung der Beratungsleistung ist zunächst bis zum 30.06.2023 befristet und soll bei Bedarf verlängert werden.

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