Justitiariat und Kommunalaufsicht
Im Fachdienst Justitiariat und Kommunalaufsicht sind zwei verschiedene Bereiche zusammengefasst.
Das Justitiariat nimmt die Aufgabe eines Rechtsamtes wahr. Es ist zuständig für die Rechtsberatung der Verwaltungsleitung sowie Beschäftigten der Kreisverwaltung. Weiterhin obliegt dem Justitiariat die Prozessvertretung des Landkreises. Das Justitiariat nimmt rein interne Verwaltungsaufgaben wahr und ist nicht zuständig für eine allgemeine Rechtsberatung - daher gibt es keine Publikumszeiten.
Der Landrat übt die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter gemäß §§ 108 ff. der Brandenburgischen Kommunalverfassung aus. Hierzu bedient er sich der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde; diese hat sicherzustellen, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt. Die Kommunalaufsicht ist reine Rechtsaufsicht. Die Aufsicht erfolgt im öffentlichen Interesse, nicht im Interesse betroffener Bürgerinnen und Bürger. Diesen steht der Rechtsweg offen, soweit sie mit gemeindlichen Entscheidungen nicht einverstanden sind.
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Leitung: Reinhard Neubauer
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14806 Bad Belzig
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E-Mail: Allg-Recht@Potsdam-Mittelmark.de
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